Die Politik war auf den Plan getreten, nachdem der Bund Konzessionen für erste Fernbuslinien vergeben hatte. Der Ständerat beschloss, die Angebote einzuschränken, um Bahnunternehmen vor Konkurrenz zu schützen. Im Nationalrat hatten die Massnahmen gegen Rosinenpickerei auf den lukrativen Linien zunächst keine Mehrheit gefunden. Bei der zweiten Beratung hat die grosse Kammer mit 100 zu 89 Stimmen je einer Bestimmung für Regional- und Fernverkehr zugestimmt. Im Fernverkehr dürfen Fernbusse besehende Bahnverbindungen nicht existenziell gefährden. Im Regionalverkehr müssen die privaten Angebote subventionierte Linien ergänzen.

Es sei eine liberale Lösung, die aber eine gewisse Einschränkung enthalte, sagte Kommissionssprecher Thierry Burkart (FDP/AG). Diese verhindert laut Philipp Hadorn (SP/SO), dass die durch Steuergelder finanzierten Angebote an den Rand gedrängt werden. CVP-Sprecher Martin Candinas (GR) warnte, dass eine solche Entwicklung zu einer schlechteren Auslastung des öffentliches Verkehrs führen würde. Jürg Grossen (GLP/BE) plädierte vergeblich für eine liberalere Linie. Gerade in ländlichen Regionen gebe es Bedarf nach innovativen Angeboten. Auch Fernbusse könnten einem Bedürfnis der Passagiere entsprechen. «Die Angebote sind ergänzend und nicht konkurrenzierend», sagte er.

Wünschenswerte Konkurrenz
Ulrich Giezendanner (SVP/AG) sah kein Problem in Konkurrenz für öffentlich finanzierte Angebote. «Ohne Konkurrenz wird man faul», sagte er. Auch Verkehrsministerin Doris Leuthard hält es aus Sicht der Passagiere für wünschenswert, wenn es zusätzliche Angebote gibt. Für die Steuerzahler sei das ebenfalls positiv, weil kein Steuergeld dafür ausgegeben werde. Mit der Formulierung des Nationalrats muss sich nun auch noch der Ständerat befassen.

Uneinig sind sich die Räte unter anderem auch noch darüber, wer den Fahrplan erstellen darf. Nach Ansicht von Bundesrat und Ständerat soll die neue Trassenvergabestelle Dritte – de facto die SBB – mit der Aufgabe betrauen können. Der Nationalrat ist einverstanden, dass Dritte solche Aufgabe übernehmen können. Bahnunternehmen sollen bei der Erstellung des Fahrplans aber nur mitwirken.

Das Gesetz über die Organisation der Bahninfrastruktur stärkt unter anderem die Passagierrechte. Künftig gelten ähnliche Regeln wie in der EU, bei grossen Verspätungen gibt es eine Entschädigung. Um Diskriminierungen auf dem Schienennetz zu verhindern, wird eine unabhängige Trassenvergabestelle geschaffen. Die Schweiz erfüllt damit eine Forderung der EU. Die Schiedskommission im Eisenbahnverkehr wird in RailCom umbenannt und mit zusätzlichen Kompetenzen ausgestattet. (sda)