Die finanziellen Hilfen für Unternehmen in Härtefall-Situationen wurden von 400 Millionen auf eine Milliarde Franken aufgestockt. Der Bund leistet Hilfe, wenn sich auch die Kantone beteiligen. National- und Ständerat wollen Unternehmen Bezüge ermöglichen, die im Vorjahr einen Umsatz von mindestens 50'000 Franken erwirtschaftet haben.

Umstrittene Fixkosten
Gedacht sind diese Hilfen zum Beispiel für die Eventbranche, Schausteller, die Reise- und Gastronomiebranche. Umstritten ist, ob neben den eigentlichen Umsatzeinbussen auch ungedeckte Fixkosten berücksichtigt werden sollen. Der Ständerat ist dagegen, der Nationalrat hielt am Mittwoch daran fest.

Er ergänzte dabei, dass eine Hilfe nur gewährt wird, wenn das unterstützte Unternehmen für das entsprechende Geschäftsjahr keine Dividenden und Tantiemen ausschüttet. Damit ist der Nationalrat einverstanden. Er hat noch ergänzt, dass auch keine Ausschüttungen beschlossen werden dürfen.

Ebenfalls festhalten will der Nationalrat an der Bestimmung, dass Unternehmen verschiedene Arten von Beihilfen gewährt werden können, sofern deren Sparten sich nicht überlappen. Der Ständerat hat auch diese Bestimmung gestrichen.

Für professionelle und halbprofessionelle Mannschaftssport-Clubs stehen A-fonds-perdu-Beiträge von total höchstens 115 Millionen Franken zur Verfügung. Der Nationalrat will als massgebliche Grösse die Einkommen in der vollständig gespielten Saison 2018/19 setzen, der Ständerat das Stichtdatum 12. Oktober 2020.

Ausmass der Lohnkürzungen umstritten
Eine bürgerliche Minderheit hatte als Voraussetzung für den Bezug der A-fonds-perdu-Beiträge nur die Löhne der direkt am Spielbetrieb Beteiligten senken wollen, unterlag aber deutlich. Managersaläre in den Clubs stünden in direkter Konkurrenz zur Privatwirtschaft, sagte Nicolo Paganini (CVP/SG) zum Minderheitsantrag.

Nach dem Willen des Ständerates sollen Personen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Überbrückungsrente ausgesteuert werden, Überbrückungsleistungen erhalten. Sie müssen allerdings die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Das Gesetz soll Mitte 2021 in Kraft treten.

Im Nationalrat wollten SP, Grüne und GLP dem Ständerat folgen und setzten sich mit 106 zu 88 Stimmen durch, dank Stimmen aus den bürgerlichen Fraktionen. Finanzminister Ueli Maurer sprach dem Anliegen eine gewisse Berechtigung zu, plädierte aber dennoch für die ablehnende und schliesslich unterlegene Mehrheit.

Mehr Hilfe bei Kurzarbeit
Mit Stichentscheid von Ratspräsident Andreas Aebi (SVP/BE) angenommen wurde ein Antrag von Grünen, SP und GLP, die Kurzarbeitsentschädigung für befristet Angestellte rückwirkend ab 1. September zu ermöglichen und damit beim früheren Beschluss des Nationalrates zu bleiben. Die Mehrheit hätte sich bei diesem Punkt dem Ständerat anschliessen wollen, der diese Rückwirkung nicht will.

Niemand wisse, was in der Pandemie noch bevorstehe, entgegnete Maurer auf die Kritik an den ständigen Anpassungen. Massnahmen würden bei Bedarf ergriffen. Am Freitag werde der Bundesrat über branchenspezifische Hilfen diskutieren. Maurer forderte aber gleichzeitig, an jene zu denken, «die diese Schulden einmal bezahlen müssen». (sda)