Der Kanton Tessin verlangt, dass die Zweitwohnungsinitiative, welche den Anteil Zweitwohnungen auf 20 Prozent pro Gemeinde beschränkt, so umzusetzen sei, dass sie die Gebirgskantone und Bergregionen nicht benachteiligt. Da diese Sorgen bereits in der Übergangsverordnung und im Gesetzesentwurf aufgenommen wurden, sprach sich der Ständerat in der Frühjahrssession gegen die Initiative aus.

Der Nationalrat sieht dies anders. Hansjörg Knecht (SVP/AG) räumte im Namen der vorberatenden Kommission ein, dass die Bedürfnisse der Bergkantone berücksichtigt zu sein scheinen. Mit der Zustimmung zur Standesinitiative lasse sich aber der Druck aufrechterhalten, dass diese Bedingungen auch in das Ausführungsgesetz Eingang fänden.

Vergeblich gab Silva Semadeni (SP/GR) zu bedenken, dass das Parlament angesichts der fortgeschrittenen Arbeiten am Gesetz – es befindet sich in der Vernehmlassung – nicht auch noch selbst aktiv werden sollte. Ausserdem seien die Sorgen der Bergregionen bei der bisherigen Umsetzung sehr ernst genommen worden.

Da sich die Kammern nicht einig sind, geht das Begehren zurück an den Ständerat. Bleibt dieser bei seiner Ablehnung, ist die Initiative definitiv vom Tisch. Stimmt er zu, könnte das Parlament eine eigene Vorlage zur Zweitwohnungsinitiative ausarbeiten. (npa/sda)