Es geht einerseits um das Übereinkommen der Unesco von 2001 zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes, das auf alle Gewässer anwendbar und seit 2009 in Kraft ist. Beigetreten sind bisher sechzig Staaten, darunter Belgien, Frankreich, Italien, Portugal und Spanien.

Auf hoher See schafft das Abkommen zum ersten Mal völkerrechtlich verbindliche Regeln zum Umgang mit Kulturerbe unter Wasser, wie Kommissionssprecherin Kathy Riklin (CVP/ZH) sagte. Das Unesco-Abkommen soll die Plünderung und Ausbeutung von Kulturschätzen unter Wasser verhindern. Sind diese bedroht, wäre Einschreiten erlaubt.

Regeln für Hochseeschifffahrer
In der Schweiz beträfe es namentlich die Pfahlbauersiedlungen, die seit 2011 zum Unesco-Weltkulturerbe gehören. Schweizer Seen, Flüsse, Quellen und Moore bergen aber auch noch andere Schätze, etwa Siedlungen aus verschiedenen Zeitaltern, Heiligtümer, Hafenanlagen, Brücken oder Boote und Schiffe.

Zudem dürften unter Schweizer Flagge fahrende Hochseeschiffe das Kulturerbe nicht beeinträchtigen, und die Besatzungen müssten allfällige Funde melden, sagte Riklin. Im Inland müsste die Schweiz den Handel mit Objekten verhindern, für deren Behändigung das Abkommen verletzt worden ist. In den Weltmeeren werden über 3 Millionen Fundstellen vermutet.

Damit das Unesco-Abkommen umgesetzt werden kann, müssen das Kulturgütertransfergesetz und das Seeschifffahrtsgesetz angepasst werden. Die grosse Kammer hat diesen Änderungen als Erstrat zugestimmt – mit 171 zu 4 Stimmen. Das Geschäft geht nun an den Ständerat. (sda)

Neue Zugänge schaffen
Auch bei einem zweiten Abkommen gibt der Nationalrat dem Bundesrat grünes Licht zur Ratifizierung. Es ist das Rahmenabkommen des Europarates von 2005 über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft, die Konvention von Faro.

Der Vertrag beschreibt «konkrete Wege, wie Kulturerbe für alle Bevölkerungskreise genutzt werden kann», sagte Philipp Kutter (CVP/ZH). Wer ihn unterzeichne, bekräftige seinen Willen, das Potenzial des Kulturerbes zu aktivieren und neue Zugänge dazu zu schaffen.

Der Nationalrat genehmigte die Konvention von Faro mit 131 zu 46 Stimmen bei einer Enthaltung. Sagt auch der Ständerat Ja, kann der Bundesrat auch dieses zweite Abkommen ratifizieren. (sda)