Mit 166 zu 21 Stimmen respektive 151 zu 34 Stimmen nahm die grosse Kammer am Donnerstag die Vorstösse vom ehemaligen Genfer CVP-Nationalrat Luc Barthassat und von Valérie Piller (SP/FR) an und überwies sie an den Ständerat. Ist dieser gleicher Meinung, wird der Bundesrat beauftragt, die Regeln im Markenschutz zu verschärfen.

Konkret sollen Produzentinnen und Produzenten von Erzeugnissen mit geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben (AOC/IGP) diese Bezeichnungen nicht mehr für Produkte verwenden dürfen, die sie ausserhalb des festgelegten Gebiets herstellen.

Der Bundesrat soll zudem dafür sorgen, dass Unternehmen, die solche Bezeichnungen missbräuchlich verwenden und somit unerlaubterweise vom guten Ruf der Produkte profitieren, keine Bundesbeiträge mehr erhalten.

«Gruyère»-Fall hallt nach

Auslöser der beiden im Jahr 2012 eingereichten Motionen war die Ankündigung von Emmi, dass sie in den USA mehr als 40 Millionen Franken investieren will, um die Produktion und den Verkauf eines Produkts mit der Bezeichnung «Gruyère» zu steigern. Das Unternehmen trat später von seinem Entscheid zurück.

Trotzdem scheint das Unbehagen im Nationalrat auch zwei Jahre später nicht verflogen zu sein. Die von Bundesrat Johann Schneider-Ammann im Rat als «überholt» bezeichneten Motionen wurden klar angenommen. Das Argument des Wirtschaftsministers, die bestehenden und geplanten Rechtsgrundlagen seien ausreichend, fand keine Mehrheit.

Der Nationalrat möchte auch Pillers Vorstoss umsetzen: Dieser verlangt, dass der Bundesrat mit den USA ein bilaterales Abkommen zur Anerkennung von Produkten mit geschützter Ursprungsbezeichnung (AOC) abschliesst. Solche bilateralen Abkommen seien nötig, solange es noch kein internationales System zur gegenseitigen Anerkennung im multilateralen Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) gebe. (av/sda)