Mit 13 zu 11 Stimmen beantragt die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Nationalrates ihrem Rat, dem Vorstoss aus dem Tessin Folge zu leisten, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der Ständerat wies das Begehren ab, weil die Forderungen seiner Ansicht nach bereits bei der vorläufigen Umsetzung berücksichtigt wurden.

Die Kommission will mit der Annahme aber laut Communiqué ein Zeichen setzen, damit die Bedürfnisse der Berggebiete bei der anstehenden Ausarbeitung des Gesetzes zur Zweitwohnungsinitiative speziell berücksichtigt werden.

Unter anderem verfolgte das Tessiner Parlament mit der Standesinitiative das Ziel, dass Gebiete mit Tourismus unterstützt werden sollen. Rustici sollten nicht von der Zweitwohnungsinitiative erfasst, und der Begriff Zweitwohnung sollte sehr eng ausgelegt werden. Die Zweitwohnungsverordnung nimmt die Rustici bereits aus.

Im Weiteren will die UREK auch einer parlamentarischen Initiative Folge leisten, die ein Schlupfloch für die Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative bietet. Demnach sollen jene Wohnbauten nicht zur Quote für Zweitwohnungen gezählt werden, die dem Zivilschutz für Notfälle zur Verfügung gestellt werden. Die Kommission stimmte dem Begehren knapp mit 13 zu 12 Stimmen zu.

Die Zweitwohnungsinitiative von Franz Weber war im März 2012 vom Volk angenommen worden. Für Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von mehr als 20 Prozent gilt seit Anfang 2013 ein Verbot für die Bewilligung neuer Zweitwohnungen. (npa/sda)