Mit 14 zu 9 Voten bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) der Motion «Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie» zuzustimmen. Die Mehrheit der Kommission erachtet die Klauseln als wettbewerbsschädigend und möchte wegen des raschen Strukturwandels im Tourismus ein baldiges Verbot.

Es sei unverständlich, dass der Hotelier, der für den Kunden die grössere Leistung erbringt als die Plattform, neben einer hohen Vermittlungskommission auch noch in der Preispolitik eingeschränkt wird, heisst es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Mittwoch. Zudem hätten alle Nachbarländer diese Klauseln bereits per Gesetz oder Beschluss der Kartellbehörden verboten.

Mit dem Entscheid folgt die nationalrätliche Kommission dem Ständerat, der sich im März ebenfalls gegen die «engen» Paritätsklauseln in den Verträgen der OTA aussprach. Die Branchenverbände hotelleriesuisse und Gastrosuisse begrüssen den Entscheid und fordern den Nationalrat nun auf, der Empfehlung der WAK-N zu folgen. Die grosse Kammer wird voraussichtlich in der Herbstsession über die Vorlage entscheiden.

Mit der Motion des CVP-Ständerates Pirmin Bischof soll der Bundesrat beauftragt werden, Gesetzesänderungen vorzulegen, um die sogenannten «engen Preisparitätsklauseln» zwischen Buchungsplattformen und Hotelbetrieben zu verbieten.

Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Ausland korrigieren
Für die Schweizer Hotellerie ist eine entsprechende Gesetzesanpassung unerlässlich, um dem internationalen Druck auf den Standort Schweiz standhalten zu können. Inzwischen haben alle Nachbarländer diese Klauseln verboten, wie auch der Grossteil der WAK-Mitglieder bei ihrem Entscheid erkannt hat.

So hat zuletzt Anfang August mit Italien ein weiterer Konkurrent des Schweizer Tourismus die Klauseln definitiv untersagt. Damit können nun alle Hauptmitbewerber der Schweizer Hotellerie – Deutschland, Frankreich, Österreich und Italien – dank entsprechender Bestimmungen ihre Preise auf allen Kanälen frei gestalten. Somit erlangen sie einen starken Wettbewerbsvorteil gegenüber den Eidgenossen. In einer Umfrage bei den Mitgliedern von hotelleriesuisse bestätigen 69 Prozent der Befragten die Problematik.

Unternehmerische Freiheit zurückgewinnen
Darum plädieren die beiden gastgewerblichen Unternehmerverbände für die Annahme der Motion. Die Schweizer Hoteliers sind mit mit der «engen» Paritätsklausel nicht nur im Wettbewerbsnachteil, sie werden auch in der unternehmerischen Freiheit eingeschränkt.

Die derzeit erlaubten Klauseln der Buchungsplattformen enthalten die Verpflichtung für Hotels, auf dem jeweiligen Hotelbuchungsportal mindestens einen ebenso günstigen Preis anzubieten wie auf der hoteleigenen Website. «Die Hoteliers müssen die Kontrolle über ihre Preispolitik zurückerhalten», fordert Andreas Züllig, Präsident von hotelleriesuisse. «Es darf nicht sein, dass die Online-Buchungsplattformen ihre Marktmacht auf Kosten der Unternehmer ausspielen».

Für Casimir Platzer, Präsident von Gastrosuisse, ist die Annahme der Motion besonders für die unabhängigen Familienbetriebe notwendig. «Sie können durch ein Verbot der Knebelverträge besonders den Direktvertrieb bei Onlinebuchungen stärken. Somit werden die Vertriebskosten gesenkt, was bei den ohnehin schon kleinen Margen sehr wichtig ist».

Die Marktmacht der Online-Buchungsportale wächst. Bereits heute wird ein Grossteil der Buchungen über OTA getätigt. Den grössten Marktanteil hält dabei Booking.com mit 73 Prozent. Im Jahr 2016 sind die OTA-Buchungszahlen um 32 Prozent gewachsen und die Portale kassierten laut Mitteilung der beiden Dachverbände 150 Millionen Franken an Kommissionszahlungen. (htr/npa)