Der Bundesrat nahm nach der Vernehmlassung verschiedene Änderungen bei der Verordnung zur Corona-Härtefallhilfe vor. Trotz der kurzen Vernehmlassungsfrist waren über hundert Stellungnahmen eingegangen.

Neu muss ein Unternehmen vor der Corona-Krise mindestens 100'000 Franken Umsatz erwirtschaftet haben statt 50'000 Franken. Diese Änderung will nun aber eine Mehrheit der WAK-N auf Gesetzesstufe rückgängig machen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Der Entscheid fiel mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Die Schwesterkommission des Ständerats (WAK-S) sieht es anders. Sie möchte mit 8 zu 5 Stimmen die Schwelle bei 100'000 Franken belassen, im Sinne eines Kompromisses jedoch präzisieren, dass in begründeten Fällen auch ein tieferer Umsatz geltend gemacht werden kann.

Weiter will eine Mehrheit der WAK-N festschreiben, dass auch der Anteil ungedeckter Fixkosten zu berücksichtigen ist und dass einem Unternehmen verschiedene Arten von Beihilfen gewährt werden können, sofern dessen Tätigkeitsbereiche klar abgegrenzt sind. Auch das lehnt die WAK-S ab - mit 9 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung. Aus ihrer Sicht würde dies zu grossen Komplikationen im Vollzug führen.

Präzisierung zu Sportvereinen
Im Bereich der Unterstützung für Sportvereine beantragt die Kommission mit 14 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen eine Präzisierung, wonach nicht mehr jeder einzelne Lohn, sondern das durchschnittliche Einkommen der direkt am Spielbetrieb beteiligten Angestellten zu reduzieren ist. Damit will sie verhindern, dass Klubs von Beiträgen ausgeschlossen werden, weil einzelne Spieler sich weigern, einer Lohnreduktion zuzustimmen.

Weiter beantragt die Kommission mit 14 zu 8 Stimmen, dass der Bundesrat dort, wo Leistungserbringer im Gesundheitswesen ihre Leistungen einschränken oder einstellen müssen, die Abgeltung der Kosten regeln soll. Eine Minderheit beantragt die Streichung dieses Zusatzes.

Zudem wird sich die parlamentarische Diskussion auch um die Sanktionen bei Nichtbeachtung der Corona-Massnahmen drehen. Die Kommissionsmehrheit befürwortet grundsätzlich die Möglichkeit, eine Ordnungsbusse verhängen zu können. Eine Minderheit möchte darauf verzichten.

Das Parlament wird die Änderungen des Covid-19-Gesetzes in der Wintersession beraten, die am kommenden Montag beginnt. (sda)