Aus diesem Grund hat der Nidwaldner Landrat am Mittwoch darauf verzichtet, die zur Zeit noch geltende, vom Regierungsrat im Februar erlassene Notverordnung zu genehmigen.

Das Parlament strich das Traktandum «Covid-19-Zusatzfinanzierungsnotverordnung» einstimmig von der Traktandenliste. Der Regierungsrat hatte die Verordnung am 23. Februar erlassen. Notverordnung müssen schnellstmöglich vom Landrat nachträglich genehmigt werden.

Es mache keinen Sinn mehr, die Notverordnung vom Landrat am Mittwoch genehmigen zu lassen, wenn der Regierungsrat am Donnerstag eine neue beschliessen werde, sagte Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger (CVP) im Parlament.

Opposition dagegen gab es nicht. Remo Zberg (FDP) sprach aber von einem cleveren Schachzug der Regierung, um eine Diskussion zum Thema zu verhindern. Er hoffe, dass mit der neuen Notverordnung die tüchtigen Unternehmer nicht mehr weiter bestraft würden.

Mit der Notverordnung vom Februar hatte der Regierungsrat den Nidwaldner Anteil an der Härtefallhilfe von bislang 5 Millionen Franken auf 8,28 Millionen Franken erhöht. Damit standen neu, zusammen mit dem Beitrag des Bundes, 27,6 Millionen Franken statt nur 10,43 Millionen Franken zur Unterstützung notleidender Betriebe zur Verfügung.

Mehr A-fonds-perdu-Beiträge
Die Notverordnung sah vor, dass 70 Prozent der Gelder als nichtrückzahlbare Beiträge und 30 Prozent als Bürgschaften ausbezahlt werden. Diese Aufteilung habe sich zwar bewährt, könne aber nicht mehr aufrechterhalten werden, sagte Filliger.

Filliger begründete dies damit, dass kleinere Betriebe vor allem A-fonds-perdu-Beiträge und grosse Betriebe vor allem Bürgschaften erhalten hatten. Künftig würden die Grossbetriebe ausschliesslich vom Bund unterstützt.

Zudem hat die Nidwaldner Entscheidungskommission Änderungen beschlossen, die zu Nachzahlungen führen werden. Filliger sagte in einer Antwort zu einem Einfachen Auskunftsbegehren von Remo Zberg (FDP), Nidwalden nähere sich damit einer Ausfallentschädigung an, bleibe aber bei der Einzelfallbetrachtung. Es würden aber neu fast alle Gastrobetriebe eine Entschädigung erhalten.

Gemäss Filliger wurden in der ersten Vergaberunde 12,3 Millionen Franken an 120 Firmen ausbezahlt. (sda/npa)