Die Kommission hat beschlossen, auf die Vorlage zur Revision nicht einzutreten, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der Entscheid fiel mit 16 zu7 Stimmen bei einer Enthaltung. Folgen die Räte der Kommission, ist das Reformprojekt gescheitert.

Die Mehrheit sehe keinen Nutzen in der Einführung eines Modells mit zwei Sätzen, schreibt die Kommission. Die damit verbundene administrative Vereinfachung falle zu gering aus, um die «massiven sozialen Auswirkungen»rechtfertigen zu können.

«Sozial unverträglich»
Der Bundesrat hatte dem Parlament zwei Varianten vorgelegt, die beide eine Erhöhung des tieferen Mehrwertsteuersatzes vorsehen. Damit würden die Nahrungsmittel verteuert, was zu einer unverhältnismässig höheren Belastung für die ärmeren Haushalte führen würde, argumentiert die Kommission. Auch für die Landwirtschaft wäre mit hohen Zusatzkosten zu rechnen.

Aus diesen Gründen erachte die Mehrheit der Kommission die Vorschläge insgesamt als sozial unverträglich, heisst es in der Mitteilung. Die Finanzkommission des Nationalrates hatte sich ebenfalls gegen ein Modell mit zwei Sätzen ausgesprochen.

Auftrag des Parlaments
Gefordert hatte ein solches Modell indes das Parlament: National- und Ständerat wiesen die ursprünglichen Pläne des Bundesrates für einen Einheitssteuersatz ab und beauftragten die Regierung, ein Modell mit zwei Sätzen vorzulegen.

Heute beträgt der Normalsatz 8 Prozent. Für die Beherbergungsleistungen in der Hotellerie gilt ein Sondersatz von 3,8 Prozent. Lebensmittel und alkoholfreie Getränke sowie Bücher, Zeitungen, Medikamente, Sport- und Kulturveranstaltungen werden mit einem reduzierten Satz von 2,5 Prozent besteuert.

Steuerausfälle kompensieren
Nach dem Willen des Parlaments sollten im Zwei-Satz-Modell die Hotellerie und das Gastgewerbe vom tieferen Steuersatz profitieren. Eine Erhöhung der Steuer sei ausserdem zu vermeiden, verlangten die Räte.

Aus Sicht des Bundesrates ist es aber unumgänglich, die Steuerausfälle zu kompensieren, die mit der Neuerung verbunden wären. Beide vom Bundesrat ausgearbeiteten Varianten sahen deshalb eine Erhöhung des reduzierten Steuersatzes vor – auf 2,8 oder 3,8 Prozent. Bei der moderateren Erhöhung würde der reduzierte Satz nur noch für Nahrungsmittel sowie das Gast- und Hotelgewerbe gelten.

Beratungen über neuen Gegenvorschlag
Das Zwei-Satz-Modell hätte das Anliegen der Volksinitiative von Gastrosuisse erfüllt, wie die WAK-N festhält. Durch den Entscheid der Kommission, nicht auf die Vorlage einzutreten, kann die Mehrwertsteuer-Revision nun nicht mehr als indirekter Gegenvorschlag zur Initiative behandelt werden.

Die WAK-N hat deshalb die Behandlung der Initiative bis zur nächsten Sitzung sistiert. Sie will im Mai darüber beraten, ob sie einen neuen indirekten Gegenvorschlag ausarbeiten möchte. Die Initiative «Schluss mit der Mehrwert-Steuerdiskriminierung des Gastgewerbes» fordert, dass Speisen und alkoholfreie Getränke in Restaurants gleich besteuert werden wie im Detailhandel und in Take-Aways.

Weiter will die Kommission den Bundesrat beauftragen, dem Parlament eine kleine Revision des Mehrwertsteuergesetzes zu unterbreiten. Sie hat einer entsprechenden Kommissionsmotion zugestimmt. Es geht dabei um weitgehend unbestrittene Punkte aus den Vorschlägen des Bundesrates. (npa/sda)