Auch die kleine Kammer will an den heute unterschiedlich hohen Mehrwertsteuersätzen für Restaurants und Take-aways nicht rütteln. Mit 24 zu 13 Stimmen und bei zwei Enthaltungen empfiehlt sie die Volksinitiative des Branchenverbandes Gastrosuisse zur Ablehnung, trotz gewisser Sympathien für das Anliegen.

Auf den ersten Blick sympathisch
Die Volksinitiative «Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes» verlangt denselben Steuersatz für Restaurants und für die «Lieferung von Nahrungsmitteln», lässt aber den konkreten Steuersatz offen. Nicht gelten soll die Forderung für in Restaurants verkaufte Raucherwaren und alkoholische Getränke.

Heute muss ein Restaurant mit Bedienung 5,5 Prozent mehr Mehrwertsteuer bezahlen als ein Take-away. Restaurants bezahlen heute den Mehrwertsteuer-Normalsatz von 8 Prozent, während Essen zum Mitnehmen – etwa vom Tankstellenshop – einem Satz von 2,5 Prozent untersteht. Zu diesem reduzierten Satz werden auch im Detailhandel verkaufte Lebensmittel besteuert.

Das Anliegen der Initianten sei auf den ersten Blick sympathisch, sagte Roberto Zanetti (SP/SO) für die ablehnende Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK). Die Ausgangslage sei einfach, aber die möglichen Lösungswege kompliziert. «Deshalb hat die WAK das Handtuch geworfen und empfiehlt ein Nein.»

Ratlosigkeit
Ratlosigkeit und gar Mutlosigkeit hätten zu dieser Haltung geführt, kritisierte Minderheitenvertreter Isidor Baumann (CVP/UR). «Unrecht wird mit der Fortschreibung des Zustandes nicht zu Recht», warnte auch Hans Hess (FDP/OW), Ehrenpräsident von GastroDuisse.

Gerade im Alpenraum sei die Gastronomie das Rückgrat der Dörfer und auch der Tourismusindustrie, so Hess. Mit der Initiative könne ein Zeichen gesetzt werden für den Einheitssteuersatz. Hess' Antrag, die Vorlage an die WAK zurückzuweisen mit der Forderung nach einer Vorlage mit Einheitssatz, wurde mit31 zu 5 Stimmen abgelehnt.

Dass ein Einheitssatz das komplizierte Mehrwertsteuer-System vereinfachen würde, war im Rat zwar nicht umstritten. Christian Levrat (SP/FR) warnte aber vor neuen Fragen: Ob es denn die Initianten wollten, dass Güter des Grundbedarfs höher besteuert würden, auch für die Gastronomie. «Und ist es Ziel der Initianten, Leistungen des Gesundheitswesens oder der Hotels höher zu besteuern?»

Mehrere Votanten und Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf warnten davor, mit der Initiative ein Zeichen zu setzen. Widmer-Schlumpf erklärte sich bereit, die bisher ohne Ergebnis geführte Diskussion über das vom Parlament abgelehnte Zweisatzmodell oder ein Modell mit Einheitssatz wieder aufzunehmen.

Gegenvorschlag im Nationalrat diskutiert
Ein Gegenvorschlag zur Initiative wurde in der Wirtschaftskommission des Nationalrats diskutiert. Sie hatte ein neues Kriterium einführen wollen: Die Höhe der Mehrwertsteuer sollte nicht nur davon abhängen, ob vor Ort gegessen wird oder nicht, sondern auch davon, ob die Speisen warm oder kalt sind. Am Ende verwarf die Kommission den Entwurf aber, und auch im Rat fand dieser keine Mehrheit.

Zuversichtliche Wirte
Mit über 200'000 Arbeits- und Ausbildungsplätzen sei das Gastgewerbe ein zentraler und einer der bedeutendsten Wirtschaftszweige der Schweiz und ebenso eines der wichtigsten Aushängeschilder gegenüber in- und ausländischen Touristen, hält Gastrosuisse in einer ersten Stellungnahme fest. Gerade in Zeiten, in denen die Schweiz vom Ausland kritisch betrachtet werde, sei es unverständlich, dass der Ständerat an der Ungleichbehandlung der Restaurationsbetriebe festhält und die Volksinitiative «Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!» ablehne.

Aufgrund der vielen wirtschaftlichen Vorteile des Schweizer Gastgewerbes sehen die Wirte trotz dem Ständeratsentscheid dennoch gute Chancen für die Abstimmung für die von ihnen lancierte Volksinitiative, heisst es laut Mitteilung weiter. Es sei nicht nachvollziehbar, dass das Gastgewerbe und seine Gäste weiterhin dreimal so hoch besteuert werden sollen wie die Konkurrenz. (av/npa/sda)