Schwyz kann mit 28 Millionen Franken 66 Millionen Franken Bundesbeiträge auslösen, wie die Regierung am Mittwoch mitteilte. Insgesamt 8,8 Millionen Franken hatte der Kantonsrat bereits im Dezember 2020 und im Februar 2021 gesprochen.

Weil mittlerweile der Bund die Härtefallhilfe aufgestockt hat, kann der Kanton ebenfalls mehr Geld abholen. Der Handlungsdruck sei gross, hält die Regierung fest. Der Regierungsrat verzichtet daher auf den parlamentarischen Weg, mit dem die Gelder frühstens ab Juli 2021 freigegeben werden könnten. Denn so käme die Hilfe für viele betroffene Unternehmen zu spät.

Darum habe er das Geld im Rahmen seiner finanzhaushaltsrechtlichen Kompetenz als notwendige und gebundene Ausgabe zur Gefahrenabwehr, Schadensbehebung und zur Verhinderung einer Vielzahl von Corona-bedingten Konkursen beschlossen. Die Regierung habe die Mitglieder der kantonsrätlichen Staatswirtschaftskommission über das geplante Vorgehen informiert, diese unterstütze die Ausgabenbewilligung.

A-fonds-perdu-Beiträge
Die nicht rückzahlbaren Beiträge gehen an Unternehmen, die letztes Jahr oder während der vergangenen zwölf Monate mindestens 40 Prozent weniger Umsatz gemacht haben. Sie und auch jene Betriebe, die seit Dezember behördlich geschlossen wurden, erhalten 60 Prozent der Fixkosten des Jahres 2020. Jene Betriebe, die im Januar schliessen mussten, erhalten 40 Prozent der Fixkosten erstattet.

Bislang unterstützte der Kanton Schwyz rund 600 Unternehmen mit 17 Millionen Franken. In der ersten Aprilhälfte ist eine zweite Tranche im Umfang von 40 Prozent geplant. Bis Ende Juni rechnet das Volkswirtschaftsdepartement mit insgesamt bis zu 1300 Gesuchen. (sda og)