Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat für Härtefallmassnahmen eine Ausgabenbewilligung von 4,5 Millionen Franken. Dazu sollen vom Bund 8,7 Millionen Franken kommen.

Die Wirtschaft leidet unter den Einschränkungen, die zur Eindämmung der Coronapandemie erlassen worden sind. Bund und Kanton hätten zwar bereits Massnahmen erlassen, um die Folgen für die Unternehmen abzufedern, schreibt der Regierungsrat in seiner am Montag veröffentlichten Botschaft an das Parlament. Dennoch blieben die Auswirkungen auf die Wirtschaft gross.

Von den Folgen der Pandemie sind im Kanton Schwyz gemäss Regierungsrat vor allem touristische Betriebe, die Reise- und Eventbranche oder Schausteller betroffen. Zahlreiche Arbeitsplätze seien gefährdet, heisst es in der Botschaft.

«Ausnahmsweise und einmalig»
Der Kanton Schwyz hat ein Wirtschaftsförderungsgesetz, das Leistungen an Unternehmen zur Belebung der Konjunktur vorsieht. Ein Rechtsanspruch auf solche Unterstützung besteht nicht. In der jetzigen Situation sei es angezeigt, den besonders betroffenen Unternehmen «ausnahmsweise und einmalig» nicht rückzahlbare Beiträge auszurichten, schreibt der Regierungsrat.

Auf die vom Bund ebenfalls vorgesehene Gewährung von rückzahlbaren Darlehen will die Schwyzer Regierung verzichten. Rückzahlbare Darlehen würden die in der Existenz bedrohten Unternehmen zusätzlich belasten. Es gehe darum, für die Zukunft der Unternehmen ein positives Zeichen zu setzen.

Nicht jedes Unternehmen soll aber Hilfe vom Staat erhalten. Mit den Härtefallmassnahmen würden nur Betriebe unterstützt, die wegen der Coronapandemie kurzfristig in die Krise geraten seien, und die sonst mittelfristig gute Überlebenschancen gehabt hätten. Diesem Punkt werde das Volkswirtschaftsdepartement bei der Prüfung der Gesuche besondere Beachtung schenken.

Mit wie viel Geld der Kanton Schwyz tatsächlich vom Bund rechnen kann, ist noch nicht definitiv festgesetzt. Wegen der Dringlichkeit beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat die Ausgabenbewilligung aber dennoch bereits jetzt. Der Kantonsrat kann so die Vorlage am 16. Dezember beschliessen. Damit könnten im Januar 2021 die ersten Gesuche von Unternehmen bearbeitet werden, teilte die Staatskanzlei mit. Die Ausgabenbewilligung wird weder dem obligatorischen noch dem fakultativen Referendum unterstehen. (sda)