Die Regierung anerkenne die Forderung der Gastrobranche nach einer Anpassung der Härtefallverordnung, teilte der Kanton am Wochenende mit. Viele Gastrobetriebe erfüllten die Voraussetzung einer Umsatzeinbusse von mindestens 40 Prozent gegenüber den Jahren 2018 und 2019 nicht. Hier wolle man der Branche entgegenkommen.

Die Gastrobetriebe hatten nach dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 versucht, ihren Betrieb während des Sommers aufrecht zu erhalten und den Schaden zu begrenzen. Dies werde den Betrieben jetzt zum Verhängnis, schreibt die Regierung. Sie habe den Bundesrat aufgefordert, eine Bundeslösung für die Entschädigung der behördlich geschlossenen Betriebe zu schaffen.

Falls der Bundesrat am Mittwoch keine solche Lösung vorlegt, will die Regierung eine eigene Entschädigungslösung umsetzen. Entsprechende Gespräche mit dem Verband Gastro St. Gallen hätten stattgefunden, heisst es. Die Regierung könnte den Plan B am 19. Januar mit Dringlichkeitsrecht beschliessen.

Weiter prüft die Regierung eine Ergänzung der dringlichen Verordnung, um Zulieferbetriebe zu entschädigen, die hauptsächlich Waren an die berechtigten Härtefallbranchen liefern. Zudem wird eine Entschädigung für die Seilbahnbetriebe erwogen, die ihre Anlagen im Dezember schliessen mussten. (sda)