KORRIGENDUM: In einer vorhergehenden Meldung wurde fälschlicherweise geschrieben, dass die Motion abgelehnt wurde. Tatsächlich wurde sie mit 18 Ja- zu 24 Nein-Stimmen angenommen. Weil die vorberatende Kommission die Motion zur Ablehnung empfohlen hatte, bedeutete ein Nein im heutigen Ständerat eine Zustimmung zur Motion.

Stellen sollen gemäss der Motion von Beat Rieder nicht unter die Meldepflicht fallen, wenn der Unterbruch zwischen zwei Anstellungen der gleichen Person weniger als ein Jahr dauert. Hat die Regionale Arbeitsvermittlung (RAV) keine passenden Dossiers zur Hand, soll die fünftägige Publikationssperrfrist verkürzt werden.

Rieder will so «unnötigen bürokratischen Leerlauf» für die Betriebe vermeiden, wie er sagte. Der grösste Teil der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wohne bereits in der Schweiz.

Daniel Fässler (CVP/AI) wollte die Ausnahmebestimmung ebenfalls. Er erinnerte daran, dass das Parlament bei der Einführung der Stellenmeldepflicht dem Bundesrat die Kompetenz erteilt habe, bei der Wiederbesetzung von Stellen von der Meldepflicht abzusehen.

Es gab auch Stimmen dagegen: Gerade im saisonalen Arbeitsmarkt solle die Stellenmeldepflicht greifen, sagte Damian Müller (FDP/LU). Paul Rechsteiner (SP/SG) erinnerte an die hohe Arbeitslosigkeit im Gastgewerbe. Die Stellenmeldepflicht solle Arbeitslosen im Inland mit einem Informationsvorsprung helfen und diesen so einen kleinen Vorteil verschaffen. Eine Anstellungspflicht bestehe nicht. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. (sda)