Sie hat mit 8 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine entsprechende Kommissionsmotion eingereicht, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Der Vorstoss entspricht einem Vorschlag des Verbands Immobilien Schweiz (VIS), der die institutionellen Immobilieninvestoren vertritt. Dieser hatte sich am Dienstag in die verfahrene Diskussion um die Geschäftsmieten eingeschaltet.

Der Streit zwischen Mieter- und Vermieterschaft schwelt seit Wochen. Während die vom Lockdown betroffenen Geschäfte die Löhne ihrer Angestellten mit Kurzarbeitsentschädigungen decken können, bleiben sie auf den Kosten für die Miete sitzen. Eine von Bundesrat Guy Parmelin eingesetzte Arbeitsgruppe brachte keine Einigung zu Stande. Der Bundesrat lehnte es bisher ab, in den Streit einzugreifen. Er hat lediglich die Nachfrist für die Bezahlung fälliger Mieten auf drei Monate verlängert.

Umsatzeinbruch beweisen
Die WAK des Ständerats will nun handeln: Der zweimonatige Mieterlass soll für Kleinunternehmen und Selbstständigerwerbende gelten, deren Bruttomiete den Betrag von 5000 Franken pro Monat nicht übersteigt. Die Nebenkosten wären weiterhin geschuldet.

Voraussetzung für einen teilweisen Mieterlass ist, dass der Betrieb aufgrund der Corona-Krise im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 50 Prozent zurückgegangen ist.

Von der Lösung sollen gezielt nur kleinere Unternehmen profitieren. Bei Mieten über 5000 Franken soll es ausschliesslich Sache der Mietparteien sein, sich privatrechtlich zu einigen. Die WAK will aber Anreize für die Parteien schaffen: Einigen sich Vermieter und Mieter darauf, die geschuldete Miete auf einen Drittel zu reduzieren, übernimmt der Bund für die Dauer von zwei Monaten ein Drittel, höchstens aber 3000 Franken, der Bruttomiete.

Keine Pauschallösung
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat bereits eine Motion eingereicht mit der Forderung, dass die Mieter während des Lockdown nur 30 Prozent der Miete schulden. Diese Pauschallösung für sämtliche Mieter lehnt die Ständeratskommission mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Mit der von ihr vorgeschlagenen Lösung könne ein rückwirkendes Eingreifen in bestehende Vertragsverhältnisse zwischen Mieter und Vermieter zu grossen Teilen vermieden und eine einvernehmliche Lösung zwischen den Vertragsparteien gefördert werden, argumentiert die Kommissionsmehrheit.

Zusätzlicher Kredit
Die WAK rechnet mit zusätzlichen Ausgaben für den Bund. Eine Kosteneinschätzung durch die Verwaltung hierzu steht noch aus. Sobald diese vorliegt, soll die Finanzkommission des Ständerates einen Nachtragskredit zum Budget 2020 bewilligen.

Die Motionen werden in der ausserordentlichen Session von nächster Woche behandelt. Auch wenn die Politik den Streit entschärfen kann, dürfte die Frage der Geschäftsmieten noch die Gerichte beschäftigen. Aus Sicht des Mieterverbands handelt es sich bei der behördlich angeordneten Betriebsschliessung nämlich um einen Mangel an der Mietsache, für den der Vermieter aufkommen muss. Das Bundesgericht hat sich dazu noch nicht geäussert. Zur Diskussion steht auch, ob allenfalls die öffentliche Hand Entschädigung leisten muss. (sda)