2017 waren die Unternehmenssteuerreform III und die Reform der Altersvorsorge an der Urne gescheitert. Nun haben 1'541'000 Stimmberechtigte einer Verknüpfung beider Anliegen zugestimmt. 780'500 lehnten das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (Staf) ab. Eine Ja-Mehrheit gab es in allen Kantonen. In der Waadt, die schon früher eine Reform der Unternehmensbesteuerung beschlossen hatte, war der Ja-Stimmenanteil mit 80,7 Prozent am grössten. In Solothurn kamen mit 58,6 Prozent am wenigsten Ja-Stimmen zusammen. Dort wurde gleichzeitig über die kantonale Umsetzungsvorlage abgestimmt.

Das Ja zur Staf überrascht nicht. Umfragen hatten die Zustimmung an der Urne erwarten lassen. Überraschend ist aber die Deutlichkeit des Resultats. Die Gegner hatten unter anderem kritisiert, die Vorlage verletze die Einheit der Materie, weil sie zwei völlig sachfremde Themen miteinander verbinde. Die Junge SVP warnte nach Bekanntwerden des Abstimmungsresultats vor einer «Aushöhlung der Demokratie». Die Waadtländer Linksaussenpartei POP will beim Bundesgericht Beschwerde führen. Die meisten Stimmberechtigten scheinen mit der Verknüpfung jedoch kein Problem gehabt zu haben.

Die Verbands­leitung von hotelle­rie­suisse befürwortete die AHV-Steuer­vorlage. Der Verband erachtete die Vorlage als notwendigen Kompromiss, der von der Wirtschaft sowie von Kantonen und Gemeinden mehrheitlich mitgetragen wird. Ausserdem könnten Hotels in einigen Kantonen auch von einer Senkung der jeweiligen Gewinnsteuer profitieren, schrieb der Verband im Vorfeld der Abstimmung. Bei einer Ablehnung der Vorlage würde laut hotelleriesuisse der Geschäftstourismus hingegen durch den Wegzug von bisher bevorzugt besteuerten Unternehmen zunehmend unter Druck geraten.

AHV bleibt auf der Tagesordnung
Die bürgerlichen Jungparteien, Teile der SVP und die GLP hatten ausserdem kritisiert, dass zusätzliche Lohnprozente erhoben werden, ohne dass die strukturellen Probleme der AHV gelöst sind. Dieses Thema bleibt auf der Tagesordnung, eine AHV-Reform ist bereits aufgegleist. Die Reaktionen am Sonntag gaben einen Vorgeschmack auf die kommende Auseinandersetzung. Das bürgerliche Gegnerkomitee verlangte umgehend eine Erhöhung des Rentenalters. Nach Ansicht der Linken hingegen ist eine AHV-Reform dank der Finanzspritze nicht dringend.

Trotz des Milliarden-Zustupfs für die Sozialversicherung hatten auch Grüne, Juso und gewerkschaftliche Kreise gegen die Staf gekämpft. Ihrer Meinung nach ersetzt diese die abgeschafften Privilegien für Unternehmen bloss durch neue Vergünstigungen. Die Linke will den Kampf nun in den Kantonen fortsetzen. In Solothurn, wo die Umsetzungsvorlage am Sonntag gescheitert ist, konnte sie bereits einen Erfolg verbuchen.

Bessere Legislaturbilanz
Auf nationaler Ebene haben sich SP, FDP, CVP, und BDP durchgesetzt. Die Koalition hatte dem AHV-Steuerkompromiss schon im Parlament zum Durchbruch verholfen. Auch die Bundesräte Alain Berset und Ueli Maurer dürfen sich zu den Abstimmungssiegern zählen. Beide hatten 2017 bei der Reform der Altersvorsorge und der Unternehmenssteuerreform III eine herbe Niederlage hinnehmen müssen.

Nicht zuletzt wegen diesen beiden Abstimmungen war bisher von einer «verlorenen Legislatur» die Rede gewesen. Nun sieht die Bilanz besser aus: Die AHV bekommt etwas Luft, so dass die nächste Reform mit weniger Druck angegangen werden kann. Zudem wird das Problem der international nicht mehr akzeptierten Steuerprivilegien auf wirtschaftsverträgliche Art und Weise gelöst.

Der Druck des Auslands auf die kantonalen Steuervergünstigungen für Holding- und andere Spezialgesellschaften hatte die Gesetzgebungsarbeiten überhaupt erst ausgelöst. Diese Unternehmen versteuern im Ausland erzielte Gewinne in den Kantonen heute kaum oder gar nicht. Im Nachgang zur Finanzkrise geriet das Steuerregime ins Visier von EU und OECD. Sie verlangen seit Jahren die Abschaffung der Steuerprivilegien. Nach Annahme der Staf kann die Schweiz diese Forderung 2020 umsetzen. Damit ist die Gefahr des «Blacklistings» und der damit verbundenen Rechtsunsicherheit gebannt.

Steuerklima bleibt mild
Mit der Umsetzung der Staf steigt jedoch die Gewinnsteuerbelastung für viele der rund 24'000 betroffenen Unternehmen. Da diese eine grosse volkswirtschaftliche Bedeutung für die Schweiz haben, erlaubt der Bund neue Anreize, um die Firmen in der Schweiz zu halten. Dazu gehören die Patentbox oder zusätzliche Steuerabzüge für Forschung und Entwicklung. Diese Vergünstigungen gelten für alle Unternehmen und sind international akzeptiert.

Hinzu kommen die Pläne der Kantone, die Gewinnsteuersätze zu senken. Ein Zustupf von jährlich rund einer Milliarde Franken aus der Bundeskasse gibt ihnen den nötigen finanziellen Spielraum. Als politisches Zugeständnis an die Linke werden auf der anderen Seite die steuerfreien Rückzahlungen von Kapitaleinlagen und die Teilbesteuerung von Dividenden eingeschränkt.

Ebenfalls ein politisches Gegengeschäft ist der Zustupf zur AHV-Finanzierung von 2 Milliarden Franken pro Jahr. Auf den gleichen Betrag werden unter dem Strich die Kosten der neuen Steuervergünstigungen geschätzt. Die AHV-Zusatzfinanzierung wird teils durch höhere Beiträge, teils aus der Bundeskasse finanziert. (htr sda)