Dank der Überbrückungskrediten sollen Unternehmen ausreichend Liquidität zur Verfügung haben, damit sie trotz Corona-bedingten Umsatzeinbussen ihre laufenden Fixkosten decken können, so Finanzminister Ueli Maurer an einer Medienkonferenz.

Betroffene Unternehmen können diese im Umfang von höchstens 10 Prozent des Jahresumsatzes und maximal 20 Millionen Franken von ihrer Hausbank beantragen. Gewisse Minimalkriterien sind zu erfüllen. Insbesondere müssen die Unternehmen erklären, dass sie aufgrund der Corona-Pandemie wesentliche Umsatzeinbussen erleiden.[RELATED]

Bis zu 500'000 Franken werden Kredite unbürokratisch innert kurzer Frist ausbezahlt und zu 100 Prozent vom Bund abgesichert. Darauf wird kein Zins erhoben. Höhere Überbrückungskredite werden zu 85 Prozent vom Bund abgesichert, die Bank beteiligt sich mit 15 Prozent. Bei diesen Krediten beträgt der Zinssatz aktuell 0,5 Prozent. Nicht von Überbrückungshilfen profitieren Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 500 Millionen Franken.

Für KMU, die nur über eine Kontoverbindung bei PostFinance verfügen, hat der Bundesrat eine spezielle Regelung getroffen: Er ermöglicht der PostFinance, ihren bestehenden Firmenkunden unbürokratischen Zugang zu Krediten bis 500'000 Franken zur Verfügung zu stellen. Dies stelle keine Entbindung der PostFinance vom Kreditvergabeverbot dar, sondern eine zeitlich begrenzte Massnahme im Rahmen dieses Programms, schreibt der Bundesrat.

Kredite sind ab morgen Donnerstag verfügbar. Die Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte hat den dafür nötigen Verpflichtungskredit von 20 Milliarden Franken bereits genehmigt. Die Finanzmarktaufsicht FINMA und die Schweizerische Nationalbank SNB unterstützen das Liquiditätspaket des Bundesrats und rollen ihrerseits weitere Massnahmen aus.

Neben den Überbrückungshilfen hatte der Bundesrat am Freitag weitere Massnahmen beschlossen. Dazu gehören die Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung und der Covid-Erwerbsersatz zur Deckung der Lohnkosten. (sda)