Die von Franz Weber gegründeten Organisationen Sauver Lavaux und Helvetia Nostra fechten ein  Bauprojekt mit Luxuswohnungen vor Bundesgericht an. Sie bedauerten, dass der Waadtländer Staatsrat im kantonalen Richtplan, den er soeben dem Grossen Rat vorgelegt hat, keine härtere Gangart eingeschlagen habe. Die Kantonsregierung habe die Widersprüche und Missstände aus dem Jahr 2019 völlig ignoriert.

Der neue Richtplan weiche nur in Nuancen vom ursprünglichen Projekt ab und sei weit davon entfernt, die Stätte besser zu schützen. Im Gegenteil, er ermögliche, dass man noch weiter von der ursprünglichen Nutzung des Gebiets zum Weinbau abkomme, kritisieren die Organisationen den Staatsrat.

Per Verfassung geschützt
Die Erhaltung des Lavaux ist in der Waadtländer Verfassung verankert und geht auf Initiativen des vor zwei Jahren verstorbenen Umweltschützers Weber zurück. Der Richtplan präzisiert die  Schutzprinzipien des 2014 vom Volk angenommenen Lavaux-Gesetzes, als Gegenentwurf zur Lavaux-3-Initiative. [RELATED]

Vergangene Woche erklärte Staatsrätin Christelle Luisier (FDP), dass sie vorankommen wolle und schlug drei Lockerungen vor, die den Weinanbau, die Schuppen und die Steinmauern betreffen. Nach Ansicht von Suzanne Debluë, Präsidentin von Sauver Lavaux, hat der Staatsrat in seiner Schutzpflicht versagt. Nun schlage er dem Grossen Rat vor, dieses Versagen zu bestätigen, kritisierte sie.

«Zu viele Ausnahmen möglich»
Debluë bedauert, dass der Kanton sein Versprechen nicht eingehalten habe, Bauland umzuzonen. «Zu viele Ausnahmen ermöglichen, dass Immobilienprojekte den Platz von Gebäuden einnehmen, die eigentlich für die Weinproduktion bestimmt sind».

Sauver Lavaux und Helvetia Nostra sehen eine klare «Tendenz zur Denaturierung». Sie verweisen sie auf ein geplantes Immobilienprojekt mitten im Weinberg Dézaley in der Gemeinde Puidoux, das Luxuswohnungen, ein Hotel, ein Restaurant, Geschäfte und eine Tiefgarage mit 49 Stellplätzen umfasst.

Die beiden Organisationen haben erfolglos Rekurs beim Kantonsgericht eingereicht. Doch nach dem negativen Bescheid wollen sie nicht aufgeben. Sie befürchten einen «gefährlichen Präzedenzfall für den Schutz des Lavaux». Nun muss das Bundesgericht über den Fall entscheiden. (sda/lm)