Mit 16 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen empfiehlt sie, die Verordnung auf Anfang September 2012 in Kraft zu setzen. Die Arbeitsgruppe, welche die Verordnung entwarf, schlug alternativ auch den 1. Januar 2013 vor. Insbesondere aus gewissen Kantonen war das spätere Inkraftsetzungsdatum gefordert worden.

Bei der weiteren Prüfung des Entwurfs sprach sich die Kommission dafür aus, dass der Bau neuer Zweitwohnungen möglich bleiben solle, sofern diese bewirtschaftet, das heisst über eine kommerzielle Vertriebsorganisation zur Vermietung angeboten werden.

Auch der Bau von Zweitwohnungen, die von Wochenaufenthaltern im Rahmen ihrer Berufstätigkeit oder Ausbildung verwendet werden, soll nach Ansicht der Kommissionsmehrheit weiterhin möglich sein. (npa/sda)