Der Bundesrat hat am Mittwoch die Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs entsprechend angepasst, wie das Staatssekretariat für Migration (Sem) mitteilte. Für Rumänien und Bulgarien gilt damit ab Juni die volle Personenfreizügigkeit.

Wie die Angehörigen fast aller übrigen EU-Staaten können nun auch Bulgaren und Rumäninnen in die Schweiz einwandern, wenn sie eine Arbeitsstelle finden. Sind sie nicht erwerbstätig, müssen sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.

Einzig für Kroatien gelten in der Schweiz noch Beschränkungen bei der Zuwanderung. Bei Rumänien und Bulgarien nutzte die Landesregierung ihren im Freizügigkeitsabkommen mit der EU ausgehandelten Spielraum aus, wie es in der Mitteilung hiess.

Im Mai 2017 hatte der Bundesrat die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen für Rumänien und Bulgarien kontingentiert und die Beschränkung 2018 verlängert. Eine Verlängerung ist nun nicht mehr möglich. Bulgarien und Rumänien sind seit 2007 EU-Mitglieder, Kroatien seit 1. Juli 2013. (sda)