Angesichts der fortschreitenden Militärintervention Russlands in der Ukraine hat der Bundesrat am Montag beschlossen, die Sanktionen der EU zu übernehmen.

Die Entscheide kurz zusammengefasst:

  • Das Abkommen von 2009 über die Visa-Erleichterung für Russinnen und Russen wird teilweise suspendiert. (Die Erleichterung der Visaerteilung gilt für einen geplan­ten Aufenthalt von höchstens 90 Tagen pro Zeitraum von 180 Tagen.)
  • Einreiseverbote gegen fünf Personen, die einen Bezug zur Schweiz haben und dem russischen Staatspräsidenten nahestehen.
  • Der schweizerische Luftraum ist – im Einklang mit den Luftraumsperrungen in anderen europäischen Ländern –  ab Montag 15.00 Uhr für alle Flüge aus Russland und für alle Flugbewegungen von Luftfahrzeugen mit russischer Kennzeichnung gesperrt. Davon ausgenommen sind Flüge zu humanitären, medizinischen oder diplomatischen Zwecken.
  • Die Vermögen der gelisteten Personen und Unternehmen sind ab sofort gesperrt. Auch die Finanzsanktionen gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin, gegen Premierminister Michail Mischustin und Aussenminister Sergej Lawrow werden mit sofortiger Wirkung vollzogen.
  • Die Schweiz liefert Hilfsgüter für die nach Polen geflüchteten Menschen.

Der Bundesrat bekräftigte am Montag auch die Bereitschaft der Schweiz, durch ihre Guten Dienste aktiv zu einer Lösung des Konfliktes beizutragen. Der beispiellose militärische Angriff Russlands auf ein souveränes europäisches Land hat im Bundesrat den Ausschlag gegeben, die bisherige Sanktionspraxis zu ändern.  (sda/npa)

Reisehinweise für Russland gemäss aktueller Lagebeurteilung des EDA