Generell enthalte die «schlanke Verordnung» die für die Übergangszeit nötigen und insgesamt praxistauglichen Regelungen, stellt der Berner Regierungsrat in einer Stellungnahme vom Donnerstag fest.

Der Kanton Bern begrüsst die vorgesehene Besitzstandsregelung. Sie sei eine zentrale Forderung der touristischen Regionen und trage einem berechtigten Anliegen der Betroffenen Rechnung. Die Regelung erlaubt es, bestehende Erstwohnungen auch in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent in Zweitwohnungen umzuwandeln – allerdings unter gewissen Bedingungen.

Leben kann der Kanton Bern auch mit der Definition von Zweitwohnungen als Wohnungen, deren Nutzer nicht Wohnsitz in der Gemeinde haben. Dass damit auch Wohnungen für Personen mit Aufenthalt – insbesondere Wochenaufenthalter und Studierende – unter den Zweitwohnungsbegriff fallen, geht dem Kanton Bern allerdings zu weit. Doch in einer Übergangszeit sei der Kompromiss akzeptabel.

Uneinigkeit bei Terminen

Die Inkraftsetzung der Verordnung auf den 1. September 2012 diene der raschen Klärung der Rechtslage, ist die Regierung überzeugt. Sie fordert aber eine Klarstellung, wonach Baugesuche für Zweitwohnungen bis Ende 2012 nach bisherigem Recht bewilligt werden können.

Die Zweitwohnungsverordnung wurde am vergangenen Montag in einer konferenziellen Anhörung kontrovers diskutiert. Die Adressaten haben zudem bis am Freitag Zeit, ihre Bedenken auch noch schriftlich zu äussern.

Gestritten wurde unter anderem über den Termin, an welchem die Verordnung in Kraft treten soll. Mehrere Votanten sprachen sich an dem Treffen in Bern dafür aus, die Verordnung erst am 1. Januar 2013 in Kraft zu setzen. Dies fordert auch der Kanton Graubünden nochmals explizit.

Ansonsten ist die Bündner Regierung mit dem Text weitgehend einverstanden. Zufrieden ist die Exekutive vor allem deshalb, weil bewirtschaftete Zweitwohnungen von der Einschränkung ausgenommen werden. Positiv wertet sie auch die Besitzstandsgarantie.

Mehr Ausnahmen gefordert
Im definitiven Gesetz, mit welchem der Verfassungsartikel der Zweitwohnungs- Initiative umgesetzt wird, will Graubünden aber mehr Ausnahmen fordern. Sie denkt dabei an die Hotellerie, strukturschwache Gebiete und erhaltenswerte Siedlungsstrukturen.

Die Tessiner Regierung hatte am (gestrigen) Mittwoch zudem Ausnahmen für Rustici gefordert. An der Anhörung vom Montag wurden generell grosszügigere Ausnahmeregelungen gefordert.

Die Zweitwohnungsverordnung setzt als Übergangsregelung die am 11. März vom Volk angenommene Initiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen» in einem ersten Schritt um. Mit dem Ausführungsgesetz wird in zwei bis drei Jahren gerechnet.

Die von Bundesrätin Doris Leuthard nach Annahme der Zweitwohnungsinitiative eingesetzte Arbeitsgruppe kommt nun Anfang Juli zu einer letzten Sitzung zusammen, um die Schlussredaktion des Entwurfs für die Zweitwohnungsverordnung vorzunehmen. (npa/sda)