Die Wirtschaftskommission nehme mit Erleichterung davon Kenntnis, dass der Bundesrat die Umsetzung der geplanten Härtefallregelung für Unternehmen, die von den Folgen von Covid-19 besonders betroffen sind, beschleunigen will. Sie unterstützt den Bundesrat ebenfalls darin, dass er intensiv weitere mögliche Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Krise und zugunsten notleidender Unternehmen prüft.

Die nationalrätliche Wirtschaftskommission (WAK-N) verfolge die aktuelle Entwicklung der Covid-19-Epidemie und ihre voraussichtlich gravierenden Folgen für die Schweizer Wirtschaft mit grosser Sorge, schreiben die Parlamentsdienste am Dienstagabend.

Die Kommission begrüsse ausdrücklich, dass der Bundesrat die geplante Härtefallregelung nach Artikel 12 des Covid-19-Gesetzes bereits auf den 1. Dezember 2020 in Kraft setzen will, wie Bundesrat Ueli Maurer anlässlich einer Aussprache mit der Kommission versicherte. Damit soll insbesondere die Reise-, Event- und Tourismusbranche unterstützt werden, die stark unter den Auswirkungen der Coronavirus-Massnahmen leidet.

Die WAK-N will eine zusätzliche Sitzung im Lauf des Monats November einberufen, um sich zu dieser Verordnung konsultieren zu lassen.

Weitere Unterstützungsmassnahmen müssen geprüft werden
Auch wenn gezielte Lösungen zugunsten der besonders notleidenden Unternehmen derzeit zu Recht im Zentrum der Anstrengungen des Bundes stünden, gelte es aus Sicht der Kommission, zusätzliche Optionen zu prüfen, heisst es weiter.

Genannt wurden beispielsweise eine Verlängerung des Solidarbürgschaftsprogramms des Bundes, Massnahmen im Bereich der Kurzarbeit oder eine allfällige Anpassung des Covid-19-Gesetzes.

Die Kommission wolle aber derzeit keine konkreten Forderungen an den Bundesrat richten, unterstütze die Regierung aber darin, dass sie intensiv weitere mögliche Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Krise und zugunsten notleidender Unternehmen prüfe. (pd/htr)