Mit einer zweiten Röhre könne die Sanierung des seit 32 Jahren bestehenden Strassentunnels ohne Vollsperrung bewerkstelligt werden. Dies hält die Zuger Regierung in der am Mittwoch publizierten Antwort zur Vernehmlassung des Bundes zur Änderung des Gesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet fest.

Nach Ansicht des Regierungsrates respektiert das Vorhaben den Schutz des Alpenraums, da unverändert nur je eine Fahrspur pro Fahrtrichtung zur Verfügung stehen soll. (npa/sda)