Frage: Als junge Kadermitarbeitende verfügen meine Partnerin und ich aktuell über ein hohes Einkommen, und demzufolge fliesst ein nicht unwesentlicher Teil davon an den Fiskus ab. Was können wir dagegen tun?

Antwort: Es gibt keine generelle Antwort, aber es gibt zahlreiche Möglichkeiten, von denen Sie profitieren können.

a) Volle Nutzung der Steuerabzüge: Diese Abzüge sind kantonal unterschiedlich. Es lohnt sich, die Wegleitung zur Steuererklärung exakt zu studieren oder einen Steuerexperten beizuziehen und damit die maximalen Abzüge einzusetzen.

b) Einzahlung in die Säule 3a – die Einzahlung bis zum Maximalbetrag von 6883 Franken bildet Vermögen. Dieses Vermögen ist zwar für Vorsorgezwecke reserviert, es besteht aber jederzeit die Möglichkeit, es etwa für den Kauf von Wohneigentum zu beziehen. Die Einzahlung kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, die Auszahlung wird lediglich mit der milden Sondersteuer für Kapitalbezüge besteuert. Es gibt Banken- und Versicherungslösungen, wobei sich für einen geplanten Vorbezug für Wohneigentum das Bankensparen besser lohnt. Das 3a-Konto ist blitzschnell bei Ihrer Hausbank eröffnet.

c) Steht nach obiger Einzahlung weitere Liquidität zur Verfügung, lohnt es sich, einen Einkauf in die Pensionskasse zu prüfen. Nehmen Sie Ihren Vorsorgeausweis zur Hand, darauf sind die möglichen Einkaufsbeträge oftmals aufgeführt, ansonsten fragen Sie bei Ihrer Pensionskasse nach dem maximal möglichen Einkaufsbetrag.

d) Wenn sie dann Wohneigentum erwerben, achten Sie auf Folgendes: Der Erwerb einer Liegenschaft mit Sanierungsbedarf ist steuerlich sehr interessant. Die Sanierung kann nach dem Kauf auf mehrere Jahre verteilt werden, und dabei kann der Anteil der Sanierungskosten, welcher keine Wertvermehrung darstellt, steuerlich abgezogen werden. Investitionen in Energiesparmassnahmen und Umweltschutz können ebenfalls abgezogen werden. Falls die Kosten höher sind als die Einnahmen in einem Jahr und es sich bei den Kosten um Energiesparen und Umweltschutz handelt, können diese gar auf zwei Folgeperioden vorgetragen werden.

e) Falls Heirat oder eingetragene Partnerschaft ein Thema ist, überprüfen Sie die Steuersituation an Ihrem Wohnort. Verdienen beide gut, lohnt sich – zumindest steuerlich – eine eingetragene Partnerschaft oder Heirat nicht.

f) Aufgrund praktischer Gründe kann der Wohnort oftmals nicht nach steuerlichen Kriterien gewählt werden. Haben Sie indessen den Spielraum, so raten wir Ihnen, die steuerlichen Aspekte einzubeziehen – in Ihrem Fall die Höhe der Einkommenssteuer.

Der Autor ist dipl. Steuerexperte und Wirtschaftsprüfer sowie Partner und Mitglied der Geschäftsleitung der Bommer + Partner Treuhandgesellschaft, Bern.