Damit macht der Regierungsrat einen Gegenvorschlag zu einem von zwei stimmberechtigten Personen eingereichten Memorialsantrag «Öffentlicher Verkehr für alle Gemeinden». Verlangt wird darin, dass der Grundsatz der Erschliessung aller Orte mit dem öffentlichen Verkehr in der Kantonsverfassung festgeschrieben werden soll.

Die Regierung beantragt nun dem Parlament, dem Landrat, den Memorialsantrag der Landsgemeinde zur Ablehnung zu unterbreiten.

Die Zielsetzung des Antrags sei klar, allerdings nicht, weshalb das Anliegen zwingend in der Verfassung verankert sein soll, teilte sie am Mittwoch mit. (sda)