Ein neuer Gesamtentscheid über die planerischen Grundlagen soll im kommenden Frühling vorliegen, wie die bernische Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion am Montag mitteilte. Da auch das seilbahnrechtliche Plangenehmigungsverfahren beim Bundesamt für Verkehr noch hängig ist, hat das V-Bahnprojekt durch den Entscheid des Kantons vom Juni keine zeitliche Verzögerung erfahren.

Das 400 Millionen Franken teure V-Bahn-Projekt gibt in der Region seit Jahren zu reden. Die neue Bahn soll sowohl den Eigergletscher als auch den Männlichen erschliessen. Ab einem gemeinsamen Terminal in Grindelwald Grund soll eine 3S-Bahn zum Eigergletscher und eine Zehnergondelbahn zum Männlichen führen. Im Fall der Männlichenbahn ist es ein Wettlauf mit der Zeit, denn die Konzession der bestehenden Gondelbahn aus dem Jahr1978 läuft bald ab.

Dem V-Bahnprojekt ist Widerstand erwachsen. Im Juni hiess der Kanton Bern Beschwerden gegen Teile des Gesamtentscheids des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) gut. Damit wurden Teile der planerischen Grundlagen aufgehoben und zur Überarbeitung zurückgewiesen. Ausschlaggebend waren verfahrensrechtliche Gründe, die sich aus neuer Rechtssprechung des Bundesgerichts ergaben. Unterdessen wurden die notwendigen Anpassungen vorgenommen und die Verfahren eingeleitet. In einem Fall einigten sich im Oktober die Jungfraubahnen mit einem Hotelier auf der Kleinen Scheidegg. Dieser zog daraufhin seine Einsprache zurück. Es verbleiben aber noch weitere Einsprachen, etwa von Naturschutzorganisationen. (sda/og)