Die Motion aus den Reihen der SP ist auf die Gemeinden – vor allem im Berner Oberland - gemünzt, die nach der Annahme der Zweitwohnungsinitiative weitere Massnahmen ergreifen müssen. Gemäss der Motion fehlt aber die Option einer Lenkungsmassnahme, die auch Zweitwohnungsbesitzer in die Pflicht nimmt.

Hintergrund ist die Tatsache, dass in Gemeinden mit einem Anteil von mehr als 20 Prozent an Zweitwohnungen grundsätzlich zwar keine neuen Zweitwohnungen gebaut werden dürfen. Hingegen können nach wie vor Erst- in Zweitwohnungen umgewandelt werden. Unter gewissen Bedingungen können Hotels ebenfalls in Zweitwohnungen umgebaut werden.

Der Vorstoss verlangt, das Gesetz so anzupassen, dass auf bisherigen Zweitwohnungen eine jährliche, zweckgebundene Lenkungsabgabe erhoben werden kann. Bei der Umnutzung von Erst- in Zweitwohnungen soll eine Gemeinde neben einer einmaligen auch eine jährliche Lenkungsabgabe verlangen dürfen. Die Abgaben sollen etwa dazu verwendet werden, um den Erstwohnungsbesitz oder das Angebot an Mietwohnung für Ortsansässige zu fördern.

Für Gemeinden freiwillig
Die SP-Motion stiess bei den Mitteparteien und den Grünen auf Sympathie. Sie betonten, dass die betroffenen Gemeinden ja selbst entscheiden könnten, ob sie eine solche Abgabe erheben möchten.

In gewissen touristischen Gemeinden des Berner Oberlands sei es schwierig, eine bezahlbare Mietwohnung zu finden, hielten die Befürworter des Vorstosses beispielsweise fest.

Wenn eine solche Gemeinde in den Winterferien plötzlich das Mehrfache an Personen beherberge, stelle die Bewirtschaftung der Infrastruktur, zum Beispiel die Abfallentsorgung, gewisse Probleme. Diese Gemeinden bräuchten ein neues Instrument, um die Steuerlast zu verteilen.

Rechtslage unklar
Vorbehalte äusserten indes die Bürgerlichen, die sich gegen eine neue Abgabe wehrten. Regierungsrat Christoph Neuhaus (SVP) sah in der Vorlage aber kein Plädoyer für eine neue Steuer. Vielmehr werde die Gemeindeautonomie gestärkt, sagte Neuhaus, der den Vorstoss zur Annahme empfahl.

Allerdings sei die Rechtslage zu den wiederkehrenden Lenkungsabgaben unklar, wie auch schon in der Motion festgehalten worden sei. Zurzeit sei beim Bundesgericht ein Verfahren aus der Gemeinde Silvaplana (GR) hängig, in welchem diese Rechtsfragen entschieden werden dürften.

Handle es sich bei wiederkehrenden Lenkungsabgaben um eine Steuer, setze deren Einführung durch die Gemeinden eine vorgängige Änderung des kantonalen Steuergesetzes voraus. Handle es sich um eine Abgabe «sui generis», seien die Gemeinden schon nach geltendem Recht zu deren Einführung ermächtigt. (npa/sda)