Die Unternehmen des regionalen Personenverkehrs könnten dank der Bonität des Bundes zinsgünstig Fremdkapital für die Finanzierung ihrer Infrastruktur aufnehmen. Das System habe sich bewährt, und alle Unternehmen könnten gleich behandelt werden, sagte Kommissionssprecherin Valérie Piller Carrard (SP/FR). Ende 2010 wurde die Unterstützung eingeführt. Sie wäre Ende Jahr ausgelaufen.

Laut Bundesrat werden Bund und Kantone und damit die Steuerzahler dank der Solidarbürgschaft im Jahr um etwa 10 Millionen Franken entlastet. Gleichzeitig sei das finanzielle Risiko für den Bund gering. In den vergangenen zehn Jahren gab es keine Zahlungsausfälle, für die der Bund hätte geradestehen müssen, sagte Kurt Fluri (FDP/SO) von der Verkehrskommission. Der Nationalrat stimmte dem entsprechenden Bundesbeschluss am Donnerstag einstimmig mit 174 Stimmen zu. Die Vorlage ist damit definitiv angenommen.

Bisher 2,6 Milliarden Franken
Gemäss der Botschaft wurden den Transportunternehmen per Ende Mai 2019 Solidarbürgschaften im Umfang von 2,6 Milliarden Franken gewährt – für den Bund ergibt das eine Eventualverpflichtung im Umfang von 2,4 Milliarden Franken. Weitere Bürgschaften im Umfang von 900 Millionen Franken sind in Aussicht gestellt worden.

Alle Transportunternehmen, die im regionalen Personenverkehr tätig sind, profitieren dank der Solidarbürgschaft des Bundes von gleichen Finanzierungskonditionen. Fachleute beurteilten gemäss Botschaft die Solidarbürgschaft als geeignet, um die Finanzierungskosten für die Transportunternehmen zu senken. (sda)