Am Mittwoch befasste sich der Bundesrat mit einem parlamentarischen Vorstoss dazu. Er musste die Frage beantworten, wer allfällige Kostenüberschreitungen bezahlen würde, falls die Kandidatur St. Moritz/Davos den Zuschlag für die Olympischen Winterspiele erhielte.

Der Bundesrat schloss sich der Antwort an, die Sportminister Ueli Maurer bereits im Vorfeld gegeben hatte. Er hält fest, dass das IOC von allen Bewerbern für die Austragung von Olympischen Spielen eine staatliche Garantie verlangt, wonach das IOC von sämtlichen Kostenfolgen befreit wird.

«Nach Auffassung des Bundesrates muss letztlich der Bund diese Verantwortung übernehmen», schreibt der Bundesrat. «Kann 2015 ein ausgeglichenes Budget vorgelegt werden, so geht der Bundesrat davon aus, dass das finanzielle Risiko bei der Abgabe der vom IOC verlangten Garantie vertretbar ist.»

Rückzug der Kandidatur möglich
Der Bundesrat bekräftigt ferner, dass die Kandidatur für Olympische Winterspiele zurückgezogen würde, wenn bis zur Abgabe des Bewerbungsdossiers kein ausgeglichenes Budget vorläge. Dies hatte er bereits in der Botschaft ans Parlament geschrieben.

«Sollte im Rahmen der Ausarbeitung des Bewerbungsdossiers festgestellt werden, dass eine Milliarde Franken des Bundes nicht ausreichen, so wird der Bundesrat seine Unterstützung für das Projekt zurückziehen», heisst es in der Botschaft zum Verpflichtungskredit für die Olympischen Spiele.

Der Bund soll sich nach dem Willen des Bundesrates maximal mit einer Milliarde Franken an der Organisation und Durchführung beteiligen. Gemäss aktuellem Budget würde dies reichen: Es liege ein neues Budget vor, das unter Einbezug des Bundesbeitrages ohne Defizit abschliesse, schreibt der Bundesrat. Im Budget sei eine Reserve von rund 200 Millionen Franken eingebaut.

Finanzkommission will kantonale Defizitgarantie
Die Finanzkommission des Nationalrates hatte sich skeptisch gezeigt. Sie möchte sicherstellen, dass der Bund über die Milliarde Franken hinaus keine Kosten übernimmt. Resultiere nach dem Anlass ein Minus, müsse dieses allein vom Kanton Graubünden getragen werden, fordert die Kommission.

Sie empfiehlt der zuständigen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK), solange auf eine Zustimmung zu den Bundesbeiträgen zu verzichten, bis alle Fragen bezüglich der Finanzierung geklärt sind. Die WBK will sich erst nach dem 3. März mit den Krediten befassen. An diesem Tag entscheidet das Bündner Stimmvolk über die Kandidatur.

Sagt Graubünden Nein, erübrigt sich die Diskussion über die Unterstützung des Bundes. Sagt der Kanton Ja, geht die Diskussion über die Bundesbeiträge und die Defizit-Garantie weiter. Von politischer Seite wurde die Forderung nach einem referendumsfähigen Bundesbeschluss laut, damit das Schweizer Stimmvolk das letzte Wort hat. Der Bundesrat beantragt dem Parlament 30 Millionen Franken für die Kandidatur und eine Milliarde für die Durchführung der Spiele. (npa/sda)