Diese verlangt, dass Kundinnen und Kunden ihre Forderungen gegenüber Reisebüros und Veranstaltern erst im Oktober wieder geltend machen können. Der Aufschub soll ihnen ermöglichen, Rückerstattungen erst dann einzuleiten, wenn sie ihrerseits die Gelder von den Fluggesellschaften und Hotels erhalten haben.

Bis am 19. April galt ein allgemeiner Rechtsstillstand im Betreibungswesen. Der Bundesrat hat diese Betreibungsferien nicht verlängert, um die Zahlungsmoral nicht zu schwächen. Die Rechtskommission verlangt nun eine exklusive Regelung für die Reisebranche bis zum 30. September 2020.[RELATED]

Er sei sich bewusst, dass sich innerhalb der Reisebranche die Reisebüros und Reiseveranstalter in einer besonderen Situation befänden und sie stark von der gegenwärtigen Krise betroffen seien, schreibt der Bundesrat in seiner am Freitag veröffentlichten Antwort auf den Vorstoss. Dieser wird in der ausserordentlichen Session von kommender Woche behandelt. (sda)