Der Gesamtentscheid des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) umfasst die an den Gemeindeversammlungen verabschiedeten Änderungen von Überbauungsordnungen und Zonenplan, wie die Gemeinde Grindelwald am Donnerstag mitteilte.

Weiter enthalten ist auch die Baubewilligung für den Neubau der Erschliessungsstrasse in Grindelwald Grund mit dem Neubau der Grundbrücke sowie diversen Nebenbewilligungen.

Mit diesem Entscheid sei «ein weiterer wichtiger Meilenstein beim Jahrhundertprojekt» erreicht worden, schreibt die Gemeinde. Die Verfügungen des AGR können aber noch angefochten werden. Eröffnet wurde der Gesamtentscheid laut Gemeinde am 28. Februar.

Mit der V-Bahn wollen die Jungfrau- und die Männlichenbahn für fast 280 Millionen Franken die Skigebiete oberhalb von Grindelwald neu erschliessen. Der eine Ast der Bahn soll von Grindelwald in Richtung Eigergletscher führen, der andere die bestehende Männlichenbahn ersetzen.

Für den Ast hinauf zum Eigergletscher erteilte die Bergschaft Wärgistal im Oktober 2015 die Überfahrbewilligung. Nächster Schritt zur Realisierung des Projekts ist das Plangenehmigungsverfahren. Für Seilbahnprojekte dieser Grössenordnung ist dafür das Bundesamt für Verkehr zuständig. (sda/npa)