Auf Grundlage gemeinsamer Kriterien werden EU- und EWR-Regionen auf einer Karte je nach Infektionsgeschehen entweder grün, orange oder rot markiert. Für grüne Gebiete mit niedrigen Infektionszahlen sollen künftig keine Einreiseverbote mehr verhängt werden, wie eine Mehrheit der Europaminister am Dienstag in Luxemburg beschloss.

«Wir begrüssen diese Einigung, um mehr Ordnung in eine derzeit verwirrende Situation zu bringen. Das Zusammenkommen der Mitgliedstaaten sendet ein starkes Signal an die Bürger und ist ein deutliches Beispiel dafür, dass die EU dort handelt, wo sie unbedingt handeln sollte. Wir haben unsere Lektion gelernt: Wir werden die Krise nicht durch einseitige Grenzschliessungen überwinden, sondern durch Zusammenarbeit», sagte Ursula von der Leyen, Präsidentin der EU-Kommission.

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Mit dem Flickenteppich verschiedener Regeln dürfte es damit jedoch nicht vorbei sein. Denn gemeinsame Standards für Reisende aus stärker betroffenen – also orange oder rot markierten – Regionen sieht das Konzept nicht vor. Ebenso wenig gibt es einheitliche Kriterien für Quarantäne- und Testpflichten. Auch sind die Empfehlungen nicht bindend.

Die Ampelkarte soll von der europäischen Gesundheitsagentur ECDC erstellt und wöchentlich aktualisiert werden. Grundlage soll die Zahl der neu gemeldeten Fälle pro 100'000 Einwohner in den letzten 14 Tagen sein, dazu kommen die Quote positiver Tests sowie die Anzahl durchgeführter Tests pro 100 000 Einwohner. Die Informationen sollen auf der Plattform Re-open EU verfügbar gemacht werden.

Bislang entscheidet jedes Land mit eigenen Kriterien, welche anderen EU-Länder oder -Regionen es als Risikogebiet einstuft. Das führt zu grossen Unterschieden. Deshalb hatte die EU-Kommission Anfang September Kriterien für einheitliche Reisebeschränkungen sowie Corona- und Quarantäneregeln vorgeschlagen, die noch umfassender als die jetzige Einigung waren.

Kein Zugang für die Schweiz wegen fehlendem Rahmenabkommen[RELATED]
Eine Beteiligung der Schweiz sei nicht vorgesehen, wie es am Dienstagabend aus EU-Kommissionskreisen hiess. Es gibt kein Gesundheitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz, um Daten aus dem Gesundheitsbereich austauschen zu können. Hierzu bildet die EU-Richtline über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorung die rechtlicht Grundlage.

Diese Richtlinie gilt auch für EWR-Staaten, weshalb etwa Norwegen und Island auf die Karte aufgenommen werden und die Schweiz nicht. Diese muss den Datenaustausch bilateral mit den einzelnen Ländern vornehmen.

Aufgrund des fehlenden Abschlusses eines Gesundheitsabkommens gibt es für die Schweiz auch kein Zugang zu den europäischen Corona-Apps. (sda/htr)