Der Gesetzesentwurf, den der Bundesrat Ende Juni vorgestellt hatte, gehe zwar in die richtige Richtung, neige aber zur Überregulierung, schreiben die Gebirgskantone in ihrer am Freitag publizierten Vernehmlassungsantwort. «Wir fordern diesbezüglich klare Korrekturen.»

So gebe es noch immer Bestimmungen, «die nicht praxistauglich sind oder überzogene Anforderungen an die Behörden stellen». Namentlich die «restriktive Variante» der Besitzstandgarantie ist den Gebirgskantonen ein Dorn im Auge.

Angst vor Wertzerfall
Diese sieht eine eingeschränkte Nutzung für bestehenden, also zum Zeitpunkt der Abstimmung am 11. März 2012 erstinstanzlich bewilligten, Wohnraum vor. Laut den Gebirgskantonen hätte dies aber «einen massiven Wertzerfall» zur Folge, weil solche Wohnungen nur noch dem Erstwohnungsmarkt zugänglich wären.

Weil daran niemand ein Interesse haben könne, müsse der Besitzstand «vollumfänglich gewährleistet sein». Im neuen Gesetz solle die freie Nutzung von bestehenden Wohnungen gewährleistet werden.

Zudem sollten den Eigentümern und Gemeinden auch künftig vertretbare Entwicklungsmöglichkeiten belassen werden. Hotelbetrieben oder Wohnungseigentümern sollte es nach Ansicht der Gebirgskantone auch in Zukunft möglich sein, ihren Wohnraum im Laufe der Zeit zu erneuern, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Massnahmenpaket wird begrüsst
Erfreut zeigen sich die Gebirgskantone mit dem bundesrätlichen Vorschlag, dass es Sache der Kantone und Gemeinden sein soll, allfällige Missbräuche zu verhindern. «Die betroffenen Regionen wissen am besten, welche Massnahmen bei ihnen am wirksamsten sind.»

Auch das vom Bundesrat vorgelegte Massnahmenpaket zur Weiterentwicklung der Tourismuspolitik sei begrüssenswert. Die Berggebiete müssten stärker gefördert werden, um die negativen Auswirkungen der Zweitwohnungsinitiative abzufedern.Solche Massnahmen müssten aber länger als vier Jahre dauern, wie es die Regierung vorgeschlagen hat.

Die Gebirgskantone betonten zum wiederholten Mal, dass die Auswirkungen der Initiative für das Berggebiet drastisch seien. Deshalb seien «Ermessensspielräume zugunsten des Berggebiets zu nutzen».

Vernehmlassung läuft noch
Der neue Verfassungsartikel bestimmt, dass in Gemeinden, in denen der Zweitwohnungsanteil am gesamten Wohnungsbestand mehr als 20 Prozent beträgt, ab 1. Januar 2013 keine neuen Zweitwohnungen mehr bewilligt werden dürfen. Der Bundesrat hatte Mitte August 2012 die Zweitwohnungsverordnung verabschiedet.

Das Bundesgesetz sowie die Verordnung über Zweitwohnungen werden die geltende Verordnung ablösen. Das Vernehmlassungsverfahren dauert noch bis zum 20.Oktober. (sda/npa)