Der Wirkungsbericht zum Tourismusgesetz befasst sich mit der Erhebung und Verwendung der Tourismusabgaben. Er machte Optimierungspotenzial bei deren Erhebung und bei der Zusammenarbeit der Leistungsträger aus. Das Parlament nahm den Bericht am Donnerstag einstimmig zur Kenntnis, nachdem die FDP ihren Rückweisungsantrag zurückgezogen hatte.

Allerdings versah es ihn mit 45 zu 1 Stimme bei 8 Enthaltungen mit einer Anmerkung, die von der SP-Fraktion eingebracht worden war. So muss die Regierung aufzeigen, innerhalb welchen Zeitraums sie die im Bericht aufgezeigte Handlungsfelder überprüfen und Massnahmen einleiten will, und welche Organisationen miteinbezogen werden.

Kein verbindlicher Zeitrahmen
Volkswirtschaftsdirektor Daniel Wyler (SVP) sagte, er könne für diesen Auftrag keinen verbindlichen Zeitrahmen nennen. Er wisse aber bereits, dass er für diese Arbeiten externe Ressourcen brauchen werde. Unabhängig von der Anmerkung werde sein Departement an dem Thema weiterarbeiten.

Die Prüfung der Handlungsfelder müsse umgehend behandelt werden, forderte Roland Kurz (FDP). Er verzichtete aber zugunsten der Anmerkung auf eine geplante Rückweisung des Berichts.

Sechs Handlungsfelder
Der Bericht zeigt sechs Handlungsfelder auf. Geprüft werden soll etwa, ob künftig der Kanton die Tourismusabgaben erheben soll anstelle der beiden Vermarktungsorganisationen Obwalden Tourismus
(OT) und Engelberg-Titlis Tourismus (ETT).

Überprüft werden soll auch, ob die Melchsee-Frutt den Status einer eigenen Destination erhalten soll, um Abgaben zu erheben. Diese ist derzeit Teil von Obwalden Tourismus. Eine Ablösung hätte denn auch Auswirkungen auf die Vermarktungsorganisation, deren Aufgaben die Regierung unabhängig davon überprüfen will.

Auch die Berechnung der Beiträge an ETT und OT soll überprüft werden. 2022 sind für die OT AG ein Betrag von 172'000 Franken und für die ETT AG ein Betrag von 108'000 Franken eingestellt. (sda/stü)