Die dafür erforderliche Zweidrittelsmehrheit der Stimmen und der vertretenen Kuhrechte sei mit 75 und 77 Prozent erreicht worden, teilte die Bergschaft mit. Bei einer ersten Abstimmung vor Jahresfrist war die Zweidrittelsmehrheit verfehlt worden.

104 Bergteiler waren anwesend, die 110 Kuhrechte vertraten. Nach Angaben der Bergschaft sieht der Baurechts- und Dienstbarkeitsvertrag zwischen der Wengeneralpbahn AG und der Bergschaft vor, dass das Überfahrtsrecht des «Eiger Express» vom Weiterbetrieb der Wengernalpbahn abhängig ist.

Wird der Betrieb der Wengernalpbahn eingestellt, erlischt gleichzeitig das Überfahrtsrecht für die 3-Seil-Umlaufbahn zum Eigergletscher. Weiter wurde im Vertrag die Überfahrtsentschädigung der Wengernalpbahn an die Bergschaft Wärgistal festgelegt. Sie beläuft sich auf eine Viertelmillion Franken pro Jahr.

Ein Gesamtpaket
Das 400-Millionen-Projekt der Jungfraubahnen sieht einerseits eine 3-S-Bahn zum Eigergletscher vor, anderseits soll die alte Bergbahn auf den Männlichen ersetzt werden. Der Männlichen-Ast ist nicht bestritten, doch das V-Bahn-Projekt gibt es nur als Gesamtpaket.

Die Grindelwaldner Gemeindeversammlung stimmte nach langem Hin und Her zwar zu. Doch bislang fehlte das grüne Licht der in der Bergschaft Wärgistal zusammengeschlossenen Landbesitzer. Diese hatten eine Schlüsselrolle, weil der «Eiger Express» auf zwei Dritteln seiner Gesamtlänge von sieben Kilometern über Boden der Bergschaft führt.

Einsprachen hängig
Mit dem Entscheid der Bergschaft vom Mittwoch hat das Projekt also eine wichtige Hürde genommen. Allerdings sind nach wie vor Einsprachen gegen die Überbauungsordnung der Gemeinde Grindelwald hängig.

Der Ball liegt in dieser Frage zurzeit beim Kanton Bern. Die opponierenden Umweltorganisationen signalisierten vergangene Woche Gesprächsbereitschaft, indem sie eine Alternative zur bisher geplanten Linienführung ins Spiel brachten. (sda/npa)