Langfristiges Ziel ist, dass alle Arbeitnehmer einem GAV unterstehen, der Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen einer Branche verbindlich regelt. Heute liege der GAV-Abdeckungsgrad bei 52 Prozent – so hoch wie noch nie. Dieser müsse zunächst auf 60 Prozent angehoben werden, forderten die Delegierten des Gewerkschaftsdachverbandes am Freitag in Bern in einer Resolution.

Denn in Branchen ohne GAV könnten die Arbeitgeber ungestraft die Löhne drücken.Als Beispiele wurden der Gartenbau, der Detailhandel bei Kleidern und Schuhen sowie kleine Sicherheitsfirmen und die Journalistinnen und Journalisten genannt.

«4000 Franken ist in den Köpfen»
Trotz der deutlichen Ablehnung von 4000 Franken Mindestlohn durch das Volk will der Gewerkschaftsbund seine Kampagne gegen Firmen fortführen, welche Löhne unter 4000 Franken zahlen. Die Marke von 4000 Franken sei Dank der Abstimmungskampagne in den Köpfen der Leute verankert.

Man werde weiter für Löhne kämpfen, die für ein anständiges Leben reichen, schreibt der SGB in einer Mitteilung zur Versammlung. Die Arbeitgeber, die während der Kampagne gegen die Mindestlohn-Initiative ein Loblied auf sozialpartnerschaftlich ausgehandelte Gesamtarbeitsverträge gesungen hätten, stünden nun in der Pflicht.

Gleiche Frauenlöhne durchsetzen
Unzufrieden zeigten sich die SGB-Delegierten auch mit der Lage der Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Trotz des seit 1981 in der Verfassung verankerten Grundsatzes «gleicher Lohn für gleiche Arbeit» und des Gleichstellungsgesetzes, das seit1996 in Kraft sei, liege der Lohnunterschied zwischen Mann und Frau bei 18,9 Prozent und habe zuletzt wieder zugenommen.

Wie der gescheiterte Lohndialog des Bundes gezeigt habe, reichten freiwillige Massnahmen der Wirtschaft nicht aus. Die Delegierten forderten ein verschärftes Vorgehen, um die Lohngleichheit durchzusetzen.

Behörde für gleiche Löhne
Es brauche flächendeckende Lohnkontrollen. Dafür solle eine nationale tripartite Behörde geschaffen werden. Diese müsse genügend Personal für Kontrollen haben. Zudem müsse die Behörde Durchsetzungskompetenzen erhalten – ein Klagerecht, das Recht Bussen zu verhängen oder Verfügungen zu erlassen.

Die Unternehmen müssten weiter die Lohnstruktur auf Diskriminierung überprüfen und darüber informieren, fordert der SGB.

Keine Saisonniers
Der SGB stand nicht nur am 18. Mai bei der Mindestlohn-Vorlage auf Seiten der Verlierer sondern auch bei der vorangegangenen Abstimmung am 9. Februar beim Ja zur SVP-Zuwanderungsinitiative.

Die Annahme der Initiative sei eine Gefahr für alle Berufstätigen in der Schweiz. Würden Arbeitnehmende ohne Schweizer Pass schlecht behandelt, «kommen am Ende auch die Löhne und Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten unter die Räder».

Nicht akzeptabel seien Pläne, Kurzzeitaufenthalte für Ausländer zu fördern.Verhindern will der SGB eine Wiedereinführung des Saisonnier-Statuts. Die Saisonniers, deren Aufenthalt an einen Arbeitsvertrag geknüpft sei, seien besonders der Willkür der Arbeitgeber ausgeliefert gewesen.

Schwarzarbeit und Lohndumping seien damals verbreitet gewesen, hiess es vom SGB. Der Gewerkschaftsbund will deshalb eine Kampagne starten, um die Schweiz vor einem solchen Rückfall zu bewahren. Versagt habe auch das alte Kontingentssystem.

Der Bundesrat müsse bei der Umsetzung der Zuwanderungsinitiative die Bilateralen Verträge sichern. «Der Lohnschutz muss aus-, statt abgebaut werden», schreibt der SGB. Aus diesem Grund werde man auch die Ecopop-Initiative «aktiv bekämpfen». (sda/npa)