Zudem muss die Gemeinde dem Staatsrat bis Ende September ihren Abschlussbericht über den Regularisierungsprozess vorlegen, wie die Kantonsregierung am Donnerstag mitteilte. Die neuen Stichtage wurden gesetzt, nachdem das Bundesgericht auf eine Beschwerde aus Bagnes nicht eingetreten ist.

Die neuen Fristen seien auf ausdrücklichen Wunsch des Bundesgerichts und nach Anhörung der Gemeinde Bagnes gesetzt worden, heisst es im Communiqué weiter. Bagnes habe sich gegenüber dem Staatsrat verpflichtet, sich an die vereinbarten Fristen zu halten.

Vor einem Jahr hatte der Staatsrat der Gemeinde Bagnes eine Aufforderung mit verschiedenen Fristen für den Abschluss der Regularisierungsarbeiten zugesandt. Diese legte gegen diesen Entscheid Beschwerde beim Kantonsgericht und anschliessend beim Bundesgericht ein – ohne Erfolg.[RELATED]

Affäre flog 2015 auf
In der Gemeinde Bagnes, zu der auch der Ferienort Verbier gehört, wurden in den Jahren 2015 und 2016 Dutzende illegale Bauprojekte bewilligt. Dies, obwohl sie gegen die kantonale Bauordnung, die Lex Koller oder das Zweitwohnungsgesetz verstiessen.

Untersuchungen ergaben, dass die Gemeindebehörden bei Bauprojekten über Jahre hinweg zu wenig genau hinschauten. Bei klaren Verstössen griff der Gemeinderat zu wenig konsequent durch. So wurden etwa Projektänderungen bewilligt, ohne dass sie öffentlich aufgelegt wurden. Und bei gewissen illegalen Bauten wurden Bussen verhängt, anstatt die Arbeiten zu stoppen.

Im April 2016 forderte die Kantonsregierung die Gemeinde mit über 20 Dörfern auf, sich an das Recht zu halten. Im August 2016 legte der frühere Bundesrichter Claude Rouiller einen Bericht zu der Affäre vor. Er ging mit der Gemeinde hart ins Gericht und nahm auch die Kantonsregierung unter Beschuss, stellte aber keine deliktischen Handlungen fest.

Im April 2017 kam der frühere Berner Staatsschreiber Kurt Nuspliger –er war von der Walliser Kantonsregierung als Experte eingesetzt worden – zum Schluss, dass die Gemeinde die Hauptverantwortliche sei in der Angelegenheit. Der Kanton habe seine Aufsichtspflicht nicht bewusst missachtet. (sda/npa)