Lukas Engelberger ist Präsident der Gesundheitsdirektorenkonferenz.

Für den internationalen Reiseverkehr wird das Zertifikat eine grosse Bedeutung haben, möglicherweise während einer längeren Zeit.

Die Schweiz führt das Covid-Zertifikat ein. Damit ist die Hoffnung auf Normalisierung und Wiederaufnahme von Aktivitäten verbunden, die bisher nicht oder nur eingeschränkt möglich waren. Anderseits ist vereinzelt die Befürchtung zu vernehmen, mit dem Zertifikat zur Impfung gedrängt zu werden. Niemand muss befürchten, durch das Covid-Zertifikat zur Impfung gezwungen zu werden, denn dieses steht nicht nur Geimpften, sondern auch Genesenen und Getesteten zur Verfügung.

Klar ist, dass das Zertifikat im Inland in erster Linie während einer Übergangsphase und nur so lange wie nötig zum Einsatz kommen soll. Es geht darum, Aktivitäten und Anlässe mit erhöhtem Ansteckungsrisiko wieder zu ermöglichen, bis alle geimpft sind, die sich impfen lassen wollen. Dem Datenschutz wurde ein hohes Gewicht beigemessen. Es findet keine zentrale Datenspeicherung statt. Die prüfende Person sieht nur den Namen, das Geburtsdatum der Inhaberin oder des Inhabers sowie die Gültigkeit des Zertifikats. Sie sieht also nicht, ob jemand geimpft, getestet oder genesen ist.

Gemäss dem aktuellen Vorschlag des Bundesrates soll das Zertifikat im öffentlichen Verkehr, in Läden, am Arbeitsplatz oder in Schulen nicht zum Einsatz kommen. In weiteren Bereichen wie etwa in Bars, Restaurants, Theatern oder Kinos ist es den Betrieben freigestellt, ob sie das Zertifikat einsetzen wollen. Vorgeschrieben ist das Zertifikat im Inland nur für Grossveranstaltungen sowie für Clubs und Diskotheken.

Für den internationalen Reiseverkehr wird das Zertifikat eine grosse Bedeutung haben, möglicherweise auch während einer etwas längeren Zeit. Der Tourismus kam in der Covid-19-Pandemie zeitweise ganz zum Erliegen, und noch heute ist das grenzüberschreitende Reisen mit zahlreichen Hürden und Auflagen verbunden – mit gravierenden negativen Auswirkungen auch für die hiesige Tourismusbranche. Mit den umfangreichen Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen wie etwa der Ausweitung der Kurzarbeit oder den Härtefallhilfen wurden die betroffenen Betriebe gestützt. Gerade die stark betroffene Städtehotellerie wartet aber sehnlichst auf eine Normalisierung des Reiseverkehrs. Das Zertifikat ist ein Schritt auf diesem Weg.

Von Anfang an wurde angestrebt, dass das Covid-Zertifikat der Schweiz international kompatibel ist. Die Arbeiten am Zertifikat der Europäischen Union wurden eng begleitet. Die Verordnung des Bundesrates anerkennt Zertifikate, die von einem Mitgliedstaat der EU oder einem Efta-Staat ausgestellt werden. Im Gegenzug wird das Schweizer Zertifikat auch in der EU anerkannt. Weiter wird die Schweiz auch Zertifikate von Drittstaaten zulassen, die in der EU akzeptiert sind oder bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Das erklärte Ziel von Bund und Kantonen lautet, das Zertifikat der Bevölkerung schrittweise bis Ende Juni zur Verfügung zu stellen. Dieses Ziel ist realistisch, weil die Prozesse wo möglich automatisiert wurden. Anfang Juli sollen dann auch die Bestimmungen der EU in Kraft treten, die Schweiz ist auf Kurs.

Die Einschränkungen zum Schutz vor Ansteckungen sollten dank des Impffortschritts schrittweise aufgehoben werden können. Damit dürfte sich auch die Situation der betroffenen Beherbergungsbranche langsam verbessern. Wir dürfen optimistisch in die Zukunft blicken.