Im Oktober lancierte die Stiftung Schweizer Berghilfe bereits das Angebot, die Hälfte der coronabedingten Treuhandkosten von betroffenen Kleinunternehmen zu übernehmen. Unterstützungsfähig sind gemäss der Schweizer Berghilfe Unternehmen, deren Erträge durch die Coronakrise um über 20 Prozent zurückgegangen sind. Aufgrund der Entwicklung der Pandemie wurde nun das Angebot bis Mitte 2021 verlängert.

Unterdessen haben Bund und Kantone ein umfangreiches Härtefallprogramm lanciert, um die wirtschaftlichen Folgen für betroffene Betriebe zu entschärfen. Die Schweizer Berghilfe geht jedoch davon aus, dass für einige besonders schwer getroffenen Betriebe selbst dieses umfangreiche Hilfspaket nicht ausreicht.

Gesuche für Unterstützung können ab sofort eingereicht werden
Solche bis anhin gesunden Klein- und Kleinstunternehmen im Berggebiet können bei der Berghilfe Unterstützung beantragen. Während vier Zeitfenstern von je einem Monat können Betriebe in diesem Jahr ein Gesuch für Unterstützung einreichen. Das erste Zeitfenster ist vom 4. Februar bis zum 4. März geöffnet.

Bedingungen dieser subsidiären Hilfe für Corona-Härtefälle sind unter anderem, dass bereits ein positiver oder negativer Entscheid des Kantons zur Härtefallhilfe vorliegt und dass das Unternehmen immer noch finanziell gefährdet ist. Zudem muss dessen Ertrag gemessen am EBITDA coronabedingt um mehr als 80 Prozent eingebrochen sein. 

Weiter gelten die Schwerpunkte gemäss den Unterstützungsbereichen der Schweizer Berghilfe: Unternehmen, die hauptsächlich mit Gästen des alpinen Wintersports ihren Umsatz machen, haben eine geringe Chance. Dies treffe auch auf Hotels mit 4- und 5-Sterne-Klassifikation oder auf nicht-marktwirtschaftliche Betriebe zu. (htr og)

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