Corona-bedingt drohte der Schifffahrtsgesellschaft des Vierwaldstättersees (SGV) die Überschuldung, die nun aber abgewendet werden kann.

Mit 77 zu 12 Stimmen folgte der Kantonsrat am Mittwoch dem Antrag der Regierung, teilweise auf die Rückzahlung eines bedingt rückzahlbaren Darlehens an die SGV zu verzichten. Dies erfolgt in Absprache mit den anderen Anrainerkantonen sowie dem Bund.

Die SGV sei durch die Maschen der Bundeshilfe für touristische Angebote gefallen, sagte ein Sprecher der FDP. Es sei im Gesamtinteresse der Zentralschweiz, der Bevölkerung und des Tourismus, das die SGV diese Krise überstehe. Mit seinen Corona-Massnahmen habe der Staat zur schwierigen ökonomischen Lage der SGV beigetragen.

Teilerlass muss Ausnahme bleiben
Die SGV sei ein Kulturgut, leiste einen bedeutenden Beitrag für den Tourismus und sei mit rund 460 Mitarbeitenden auch ein wichtiger Arbeitgeber, sagte ein Sprecher der SVP. Ein solcher Teilerlass von Schulden müsse für den Kanton allerdings ein Ausnahmefall bleiben. Auch die anderen Fraktionen sprachen sich für die Rettung der SGV aus.

In der Debatte gab es aber auch kritische Äusserungen von SVP-Seite. Die SGV habe 30 Jahre Zeit gehabt, das Darlehen vollständig zurückzuzahlen. Kritik richtete sich insbesondere an die Unternehmensleitung der SGV.

Fragen an Urner Regierung
Der Bund und die Kantone Luzern, Obwalden, Nidwalden, Uri und Schwyz hatten 1989 der SGV ein Darlehen von insgesamt 11,8 Millionen Franken gewährt, unter anderem für ein Flottenerneuerungsprogramm und für die Sanierung der Landeplätze. Der Kanton Schwyz beteiligte sich mit 1 Million Franken. Die Hälfte dieses Betrags hat die SGV zurückgezahlt.

Zu der Sache reichte im Urner Landrat am Mittwoch die SVP eine Interpellation ein. Uri müsste demnach knapp auf 270'000 Franken verzichten. Die Interpellanten wollten etwa wissen, ob noch weitere finanzielle Verpflichtungen mit der SGV bestehen. (sda/npa)