Das Verbot gilt vorerst bis Ende Januar 2021, wie die Staatskanzlei Solothurn am Freitag mitteilte. Bereits erteilte Bewilligungen für Anlässe mit mehr als 1000 Personen würden widerrufen.

An bewilligten Veranstaltungen, die nun aufgrund des Verbots auf maximal 1000 Personen beschränkt werden, müssen die bereits erarbeiteten Schutzkonzepte weiterhin konsequent eingehalten werden, wie die Staatskanzlei in einer Medienmitteilung schrieb.

Mit dem nun erlassenen Verbot folgt der Kanton Solothurn den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Bern, die Anlässe mit über 1000 Personen bereits verboten haben. Diese Kantone befürworteten eine restriktivere Bewilligungspraxis als jene des Bundes, hält die Staatskanzlei Solothurn fest.

Dass sich die Fallzahlen seit Anfang Oktober derart sprunghaft entwickelt hätten, stelle die Gesundheitsversorgung auch im Kanton Solothurn vor neue Herausforderungen, namentlich bei der Pflege hospitalisierter Covid-19-Patienten und beim Contact Tracing. Die Rückverfolgung sei gerade bei grösseren Veranstaltungen besonders gefordert. (sda)