Unternehmenssprecherin Patrizia Bickel sagte am Donnerstag auf Anfrage, die Jungfraubahn sei nach dem Entscheid der Bergschaft vom Mittwochabend (htr.ch berichtete darüber) «sehr zuversichtlich», dass es mit der V-Bahn klappe. Die Jungfraubahn werde nun das Vorhaben zusammen mit der Männlichenbahn «intensiv weiter vorantreiben».

Nächster Schritt auf dem Weg zum Bau der Bahn werde die Publikation des Plangenehmigungsverfahrens sein. Die Jungfraubahn erhofft sich von diesem Verfahren die Baubewilligung. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) ist bei Seilbahnprojekten dieser Grössenordnung die zuständige Bewilligungsinstanz.

Beim BAV hiess es am Donnerstag auf Anfrage, es handle sich um ein sehr komplexes Projekt. Das BAV werde erst dann grünes Licht für die öffentliche Auflage geben, wenn alle notwendigen Vorentscheide vorlägen.

Mit der V-Bahn wollen die Jungfrau- und die Männlichenbahn für fast 280 Millionen Franken die Skigebiete oberhalb von Grindelwald neu erschliessen. Der eine Ast der Bahn soll von Grindelwald in Richtung Eigergletscher führen, der andere die bestehende Männlichenbahn ersetzen. Für den Ast hinauf zum Eigergletscher erteilte die Bergschaft Wärgistal am Mittwochabend die Überfahrbewilligung.

Drei Einsprachen zurückgezogen
Mit den notwendigen Vorentscheiden meint das BAV die kommunalen Verfahren zu Änderungen am Grindelwalder Zonenplan und zu Überbauungsordnungen. An einer Gemeindeversammlung hatten die Grindelwalder Stimmbürger zwar vor einem Jahr diesen Änderungen und einem Strassenplan zugestimmt.

Doch sind gegen die verschiedenen Elemente noch 19 Einsprachen hängig, wie Barbara Wiedmer vom kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) auf Anfrage sagte.

Dort liegt das Dossier nun zur Genehmigung, nachdem auf kommunaler Ebene Einspracheverhandlungen durchgeführt worden waren. Ursprünglich waren gegen verschiedene Elemente des Dossiers 22 Einsprachen eingegangen. Drei wurden nach den Verhandlungen zurückgezogen.

Das AGR wird nun über die Einsprachen befinden und will das so rasch wie möglich tun, wie Barbara Wiedmer weiter sagt. Es handle sich um ein wichtiges Projekt. Maximal drei Monate habe das AGR Zeit für den Entscheid in dieser Angelegenheit. Nach wie vor hängig ist mindestens eine Einsprache einer Umweltorganisation.

Richtplananpassung: Grünes Licht vom Bund
Kein Hindernis mehr für das V-Bahn-Projekt ist eine für das Vorhaben nötige Anpassung des kantonalen Richtplans. Im Mai war bekannt geworden, dass der Bund vom Kanton Bern mehr Angaben zum V-Bahn-Projekt will – insbesondere zum geplanten Parkhaus bei der Talstation.

AGR-Vorsteher Daniel Wachter sagte am Donnerstag auf Anfrage, der Kanton Bern habe dem Bund zusätzliche Informationen abgegeben. In der Folge habe der Bundesrat die das V-Bahn-Projekt betreffende Anpassung des kantonalen Richtplans genehmigt.

Der Bund hatte sich seinerzeit gefragt, ob der Bau eines Parkhauses mit rund tausend Plätzen am Fuss der V-Bahn nicht einen falschen Anreiz setze. Dies angesichts der Tatsache, dass auch eine neue Bahnhaltestelle zur Verbesserung der Erreichbarkeit des Skigebiets im Jungfraugebiet mit dem öffentlichen Verkehr geplant ist. (sda/npa)