Interessierte können die geplante Teilrevision vom 10. Februar bis 16. März 2020 einsehen. Damit werde sichergestellt, dass die Bevölkerung und die von der Planung betroffenen in geeigneter Weise mitwirken könnten, teilte die Gemeinde Weggis am Mittwoch mit.

Die Teilrevision der Nutzungsplanung sieht die Ausscheidung einer neuen überlagernden Zone «Seilbahnkorridor» vor. Die Bergstation soll von der Kernzone in die Zone für öffentliche Zwecke umgezont werden. Angepasst werden soll zudem das Bau- und Zonenreglement.

Umstrittene Punkte noch nicht Thema
Diese Teilrevision sei unabhängig von der künftigen Wahl der Seilbahnvariante, teilte die Gemeinde mit. Die Änderung der Nutzungsplanung definiere nur den Korridor, in dem die für die Seilbahn benötigten Bauten und Anlagen ermöglicht werden.

Welcher Seilbahntyp gebaut werden solle und wo die Masten und weitere Anlagen genau realisiert würden, werde in einem anderen Verfahren bestimmt, teilte die Gemeinde mit. Dieses Plangenehmigungsverfahren unterstehe dem Bundesgesetz über Seilbahnen zur Personenbeförderung.

Parallel zum Mitwirkungsverfahren wird der Kanton die Teilrevision der Nutzungsplanung vorprüfen. Danach werde die Auflagebotschaft erstellt und die Teilrevision öffentlich aufgelegt. Diese werde dann den Stimmberechtigten von Weggis zur Genehmigung vorgelegt.

Konzession läuft aus
Die Rigi Bahnen wollen die Seilbahn von Weggis nach Kaltbad erneuern, weil die Konzession 2022 ausläuft. Die 1968 erstellte Bahn erfülle auch einen öffentlichen Erschliessungsauftrag, teilte die Gemeinde mit.

Die Tal- und Bergstation sowie die Seilachse sollen bei der neuen Bahn am selben Ort liegen wie bei der bestehenden. Trotzdem ist das Projekt umstritten, weil die neue Bahn nicht mehr mit zwei grossen Kabinen, sondern mit kleineren Gondeln betrieben werden soll. Die Bahn würde tiefer fahren als heute und es würden mehr Masten benötigt als heute. Befürchtet wird auch, dass mit der neuen Bahn noch mehr Touristen den Weg auf den Berg finden könnten.

Zum umstrittenen Projekt hat auch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission ein Gutachten erstellt. Dieses soll gemäss der Gemeinde von den Rigi Bahnen öffentlich bekannt gemacht werden. (sda)