Nicht alle Betriebe sind mit dem Kompromiss zur geplanten Tourismuszone einverstanden, wie sie gegenüber der Neuen Luzerner Zeitung (NLZ) am Donnerstag äusserten.

Fünf grosse Hotels, Gütsch, Palace, Schweizerhof, National und Europe, haben ihre Einsprachen nicht zurückgezogen. Sie fühlen sich gegenüber anderen Betrieben benachteiligt und massiv in ihrer unternehmerischen Freiheit eingeschränkt. Sollten Stadt und Politik an der geplanten Zone für Hotels festhalten, schliessen die Hotels juristische Schritte nicht aus, wie die NLZ berichtet.

Unübliche Raumplanung

Unterstützung bekommen die Hoteliers von Experten, wie aus einer Recherche der NLZ vom Freitag hervorgeht. So sieht etwa Professor Christian Laesser vom Institut für Systemisches Management und Public Governance (IMP) an der Uni St. Gallen, dass eine nachträglich eingerichtete Spezialzone für bestehende Hotels eine Einschränkung in deren Handlungsspielraum sei.

Für den emeritierten Rechtsprofessor an der ETH Zürich und Raumplanungsspezialisten Martin Lendi, ist es unüblich, eine Nutzungsart explizit vorzuschreiben, da die Schweizer Raumplanungspolitik lediglich darauf ausgelegt sei, bestimmte Nutzungen auszuschliessen.

Kompromiss nach Einsprachen
Mit der Tourismuszone soll sichergestellt werden, dass die Hotelanlagen erhalten bleiben, da sie das Image und das Ortsbild von Luzern prägen und für den Tourismus wichtig sind, wie es in einer Mitteilung des Luzerner Stadtrates vom Dienstag heisst.

Ursprünglich plante der Stadtrat, dass in den Hotels nur ausnahmsweise touristische Flächen als Wohn- oder Arbeitsräume genutzt werden dürfen. Dies wurde von den Hoteliers bekämpft.

Im Dezember 2011 wurde aufgrund diverser Einsprachen ein Kompromiss ausgehandelt. Demnach wurde elf Betrieben an exponierter Lage (Hermitage, Seeburg, Chateau Gütsch, Europe, Montana, National, Palace, Schweizerhof, Schlösschen Utenberg, Kursaal-Casino, Seerestaurant Tivoli) eine Umnutzungen erlaubt, sofern sie weniger als 20 Prozent der touristischen Fläche ausmachen. Dazu darf das Erdgeschoss nur für öffentliche Zwecke genutzt werden. Weitere Umnutzungen sind möglich, wenn sie nachweislich den touristischen Zweck sichern.

Behörden halten am Terminplan fest
In der Abteilung der Luzerner Stadtentwicklung lässt man sich vom Widerstand der Hoteliers nicht aus dem Konzept bringen. Der vorgegebene Terminplan zur Umsetzung der neuen Bau- und Zonenordnung werde fortgeführt, wie es am Dienstag auf Anfrage der htr hotel revue hiess.

Die Behörden planen die neue Zonenregelung im Jahre 2014 umzusetzen und wollen anfangs 2013 dem Luzerner Parlament die revidierte BZO vorlegen. Das Volk soll im Juni 2013 darüber abstimmen.

Befürworten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die neue Zonenordnung, können Einsprecher 10 Tage seit dem Abstimmungstag Beschwerde beim Regierungsrat einreichen. Den Regierungsentscheid kann dann weiter ans Verwaltungsgericht und später bis vor Bundesgericht weitergezogen werden. (npa/Quelle: NLZ)