Die Verlängerung der Quarantäneregeln und der Homeoffice-Pflicht um nur einen statt zwei Monate stösst bei Verbänden und Kantonen grossmehrheitlich auf Zustimmung. 

Für die Wirtschaft sei es insbesondere wichtig, dass der Bundesrat an seiner nächsten Sitzung die Homeoffice-Pflicht in eine Empfehlung umwandle, schrieb der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse am Mittwoch. Ziel müsse sein, die Schweiz mit möglichst geringen volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kosten durch die Pandemie zu führen.

Der Wirtschaftsdachverband bezeichnet die Verlängerung der Massnahmen als nachvollziehbar angesichts der derzeitigen Unsicherheit. Sobald klar sei, dass die Spitäler durch die Omikron-Welle nicht überlastet würden, brauche es jedoch schnellstmöglich Lockerungen. Der Bundesrat müsse die geltenden Bestimmungen laufend überprüfen.

[IMG 2]Wenig Freude über die Fortsetzung der 2G-plus-Regeln in der Hotellerie
Der Branchenverband HotellerieSuisse begrüsst insbesondere die Lockerung der Einreisebestimmungen und Beibehaltung der Homeoffice-Pflicht bis Ende Februar anstatt bis Ende März. Sollten die Infektionszahlen weiter sinken, fordern die Hoteliers aber eine schnellere Aufhebung, da sich die Homeoffice-Pflicht indirekt schwerwiegend auf unsere Branche auswirkt. 

Hingegen bedauert der Verband die Verlängerung der 2G-plus-Massnahmen.  Diese stelle die Unternehmen vor grosse praktische Herausforderungen, weil im gleichen Betrieb unterschiedliche Regeln für Übernachtung, Konsumation und Erholung gelten würden. Viele Hotels haben zudem mehrere Eingänge zu ihrem Wellnessbereich, die kontrolliert werden müssen.

Auch die Fortsetzung der Quarantänepflicht ist für HotellerieSuisse angesichts stabiler Einweisungsraten in die Spitäler, nicht zufriedenstellend. Die Beherbergungsbranche sei wie viele andere Branchen stark von Personalausfällen aufgrund von Isolation und Quarantäne betroffen. Der Bundesrat habe diesbezüglich wenig Mut gezeigt, so der Verband der Beherbergungsbranche. 

Der Schweizer Tourismus-Verband (STV) freut sich dagegen über die Aufhebung der Testpflicht bei der Einreise in die Schweiz. Die tieferen Hürden ab dem kommenden Samstag seien gerade im Hinblick auf die bevorstehenden Skiferien ein positives Signal, schrieb der STV. Da mit der Omikron-Variante die Inzidenz in der Schweiz höher sei als in den für den Schweizer Tourismus wichtigen Auslandsmärkten, sei ein strenges Grenzregime nicht sinnvoll.

Arbeitgeberverband enttäuscht
Insgesamt blieben die Entscheide der Landesregierung hinter den Erwartungen der Wirtschaft zurück, kritisierte der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV). Oberstes Prinzip müsse sein, eine Normalisierung in allen Lebensbereichen zum frühestmöglichen Zeitpunkt anzustreben. Explizit begrüsste der SAV, dass die Homeoffice-Pflicht und die Bestimmungen zur Kontaktquarantäne nur bis Ende Februar statt wie ursprünglich geplant bis Ende März verlängert werden.

Auf dem richtigen Weg sieht den Bundesrat auch der Verband Angestellte Schweiz. Die Beibehaltung der Kontaktquarantäne sei sinnvoll, da die Lage nach wie vor angespannt sei. Angestellte Schweiz forderte ausserdem die Beibehaltung der Unterstützungsmassnahmen für Unternehmen. Die Gesundheitskrise dürfe sich nicht zu einer allgemeinen Wirtschaftskrise auswachsen.[RELATED]

Kantone mehrheitlich zufrieden
Insgesamt zufrieden zeigten sich die Kantone. Die Entscheide des Bundesrats entsprächen dem Gesamtbild der Rückmeldungen der Kantone, hielt die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) in einer Stellungnahme fest.

Grundsätzlich hätten sich die Kantone in der Konsultation für eine Verlängerung der Massnahmen ausgesprochen, so die GDK. Die Hälfte der Kantone habe dabei eine Verlängerung bis Ende März unterstützt, die andere Hälfte kürzere Fristen gefordert. Namentlich den Vorbehalten gegen die Homeoffice-Pflicht habe die Landesregierung Rechnung getragen.

Verständnis äusserte die GDK für die Beibehaltung der behördlich angeordneten Quarantäne für enge Kontaktpersonen. Zwar habe sich eine Mehrheit der Kantone für einen Wechsel zum System der Selbstquarantäne ausgesprochen. Angesichts der offenen arbeitsrechtlichen Fragen sei es jedoch nachvollziehbar, dass der Bundesrat vorerst auf diesen Schritt verzichte. (sda/htr/npa)