Die potentiell betroffenen Betriebe werden vom Kanton angeschrieben. Sie seien den Behörden bereits als Härtefall bekannt und entsprechend geprüft, teilte die Finanzdirektion am Mittwoch mit. Die Unternehmen können deswegen mit einem einfachen Formular die Hilfe beantragen. Das Gesuch wird anschliessend geprüft. Eingabeschluss ist der 31. März. Neugesuche sind nicht zugelassen.

Restaurants und Hotels können Hilfe beantragen, wenn sie im Januar und Februar 2022 mindestens 40 Prozent weniger Umsatz erzielt haben. Sie erhalten vom Kanton Zug dann eine einmalige Nachzahlung.

Auch Betriebe der Event- und Reisebranche müssen einen Umsatzrückgang von 40 Prozent geltend machen können, um Hilfe zu erhalten. Weil es in dieser Branche etwas länger gehen dürfte, bis das Geschäft wieder läuft, erhalten die betroffenen Betriebe bis längstens Mitte Jahr einen Beitrag an die ungedeckten Kosten. (sda/bbe)