Es war eine zukunftsweisende Entscheidung des Parlaments in der Wintersession 2022, die dem strukturellen Wandel des Tourismus Rechnung tragen soll: Städtische Hotels sollen für ihre Investitionen genauso wie Betriebe im Rest der Schweiz in Genuss von ergänzenden Finanzierungen der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) kommen. Ebenso überwies das Parlament in der Herbstsession 2021 eine Motion an den Bundesrat für ein Impulsprogramm zur Sanierung von Beherbergungsbetrieben im alpinen Raum. 

Der Bundesrat schlägt jedoch nun in seiner Vernehmlassungsvorlage vor, keine der beiden Motionen im Rahmen der Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft umzusetzen. Für HotellerieSuisse ist dies unverständlich, weil es die Herausforderungen der Beherbergungsbranche nicht berücksichtigt. 

Die Ausweitung des Förderperimeters sorgt national für gleiche Voraussetzung für alle Betriebe

Die Erweiterung des Frderperimeters sollte in der aktuellen Revision der SGH aufgenommen werden, um den städtischen Tourismus optimal für die Zukunft aufzustellen. Die Förderung der Beherbergungswirtschaft darf keine Frage von Stadt, Land oder Saisonalität sein, sondern soll vom Hoteltyp und der Immobilie abhängig gemacht werden. Die SGH soll auch künftig nur überlebensfähige Betriebe unterstützen. Die SGH muss dort helfen, wo es Lücken gibt, egal in welcher Region. 

So oder anders darf eine Erweiterung des Perimeters nicht auf Kosten der Berg- und ländlichen Beherbergungsbetriebe realisiert werden. Deswegen ist eine Aufstockung der Mittel der SGH notwendig. Da die SGH Darlehen gewährt und sich selbst finanzieren muss, werden nur einmalige Kosten für den Bund entstehen. 

Unterstützung für Betriebe in Berggebieten für die Gäste und zugunsten des Netto-Null-Ziels

Es sind nicht nur die Hotelbetreibenden in saisonalen Feriengebieten, welche ihre Betriebe energetisch auf den neuesten Stand bringen wollen. Auch das Gästebedürfnis ist vorhanden. Ein immer wachsender Anteil von Gästen fordert ein nachhaltiges Ferienerlebnis. Dabei sind vor allem die unsichtbaren Sachanlagen ein grosser Kostenpunkt. Ein Ersatz der Heizung, die Verbesserung der Dämmung oder neue Fenster sieht der Gast nicht auf den ersten Blick. In der nachhaltigen Betrachtung und Bilanzierung fallen diese Änderungen jedoch stark ins Gewicht. 

Für die Erreichung des Netto-Null-Ziels bis 2050 wollen auch die Beherbergungsbetriebe ihren Teil beitragen. In den Städten gelingt dies momentan besser. Im alpinen Raum kämpfen die Betriebe jedoch mit bis zu 30 Prozent höheren Kosten durch Anfahrtswege, Mengentransport und aufgrund mangelnden Wettbewerbs zwischen Handwerkern. Deshalb benötigen diese Unternehmen Unterstützung, um die energetischen Sanierungen vorantreiben zu können. 

Die SGH-Revision ist unerlässlich, um den aktuellen und künftigen Anforderungen der Hotelbranche gerecht zu werden. In der Revision muss auch der Wille des Parlaments anerkannt und die beiden Motionen sollen umgesetzt werden. Die Erweiterung des Förderperimeters soll die Förderung für alle Beherbergungsbetriebe und somit gleich lange Spiesse für alle ermöglichen. Das Impulsprogramm für energetische Sanierungen bietet eine Unterstützung für die Beherbergungsbetriebe in einem Umfeld, welches für Investitionen im energetischen Bereich zahlreiche Herausforderungen bereithält.