(Medienmitteilung) Der Bundesrat hat laut Medienmitteilung am 2. November verschiedene Unterstützungsmassnahmen für Unternehmen und Privathaushalte im Zusammenhang mit den hohen Energiepreisen und der Inflation diskutiert. Er kommt dabei zum Schluss, dass weder die Wirtschaftslage noch die Inflation eine Intervention rechtfertigen. Er sieht daher für den Winter 2022/23 keinen Bedarf für ausserordentliche Massnahmen. Die Energiepreise seien zuletzt deutlich unter die Höchstwerte von Ende August 2022 gesunken. Die Inflation bleibe mit 3,3 Prozent im September 2022 zwar erhöht, sei aber weiterhin nur rund ein Drittel so hoch wie im Euroraum, heisst es in der Medienmitteilung. 

Der Bundesrat diskutierte laut Mitteilung insgesamt dreizehn Unterstützungsmassnahmen, welche durch die interdepartementale Arbeitsgruppe aus fünf Departementen und zwölf Bundesämtern geprüft wurden. Dabei ging es insgesamt um acht mögliche Massnahmen für betroffene Unternehmen und fünf für betroffene Haushalte. Diskutiert wurden unter anderem verschiedene Varianten einer Rückkehr von Unternehmen vom freien Strommarkt in die Grundversorgung. Sämtliche Massnahmen wären jedoch mit starken Eingriffen, potenziellen Vollzugsproblemen und unerwünschten Nebenwirkungen verbunden. Der Bundesrat teilt deshalb mit, dass er momentan keinen Handlungsbedarf sieht.

Hingegen hat er das Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen weiter zu beobachten und dem Bundesrat bei einer drohenden schweren Rezession Bericht zu erstatten sowie Handlungsoptionen aufzuzeigen. Zudem soll das Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) dem Bundesrat bis Ende November 2022 eine Einschätzung der Auswirkungen der in der Europäischen Union in Vorbereitungen befindlichen Massnahmen zu Dämpfung der Strompreise unterbreiten.